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326 Definitionen

Aufsichtspflicht

§ 13 StGB · Strafrecht

Die Aufsichtspflicht bezeichnet die rechtliche Pflicht einer Person, über eine andere Person, die aufgrund von Alter, Zustand oder Stellung einer Beaufsichtigung bedarf, zu wachen und dafür zu sorgen, dass diese keine Schäden an sich oder Dritten verursacht. Sie kann insbesondere auf Gesetz oder tatsächlicher Übernahme beruhen und eine Garantenstellung nach § 13 StGB begründen; ihre Verletzung kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zur Strafbarkeit wegen Unterlassens führen.

Merksatz

Entscheidend ist die rechtliche Verantwortung für eine aufsichtsbedürftige Person, nicht die bloße Beobachtungsmöglichkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die vierjährige Lea spielt mit ihrer Mutter auf einem Spielplatz. 1Ihre Mutter hat das alleinige Sorgerecht und 3passt auf, dass Lea sich beim Klettern nicht verletzt und keine anderen Kinder mit Spielzeug trifft.

Trifft „Aufsichtspflicht“ hier zu?

„Aufsichtspflicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtliche Pflicht zur Beaufsichtigung
    Die sorgeberechtigte Mutter ist kraft Gesetzes zur Beaufsichtigung ihres Kindes verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Aufsichtsbedürftigkeit wegen Alters, Zustands oder Stellung
    Lea benötigt aufgrund ihres jungen Alters Beaufsichtigung.
    erfüllt
  3. 3
    Schutzrichtung gegen Selbstschädigung oder Schädigung Dritter
    Die Aufsicht dient sowohl Leas Schutz vor eigenen Verletzungen als auch dem Schutz anderer Kinder vor ihrem Verhalten.
    erfüllt
BFall B

2Die vierjährige Lea klettert auf einem Spielplatz und schwenkt neben anderen Kindern einen Spielzeugbagger. Ihre Mutter steht direkt daneben und achtet darauf, 3dass Lea nicht stürzt und kein anderes Kind mit dem Bagger trifft. Eine fremde Spaziergängerin schaut kurz zu, hat aber keinen Kontakt zu den beiden und geht weiter.

Trifft „Aufsichtspflicht“ hier zu?

„Aufsichtspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtliche Pflicht zur Beaufsichtigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtliche Pflicht zur Beaufsichtigung
    Die Spaziergängerin ist weder gesetzlich zur Beaufsichtigung verpflichtet noch hat sie die Betreuung tatsächlich übernommen.
    fehlt
  2. 2
    Aufsichtsbedürftigkeit wegen Alters, Zustands oder Stellung
    Lea benötigt aufgrund ihres jungen Alters Beaufsichtigung.
    erfüllt
  3. 3
    Schutzrichtung gegen Selbstschädigung oder Schädigung Dritter
    Die zu verhindernden Schäden betreffen Lea selbst und andere Kinder; es fehlt nur die rechtliche Verantwortung der Spaziergängerin.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus jeder Verletzung einer Aufsichtspflicht wird unmittelbar eine Strafbarkeit wegen Unterlassens abgeleitet.

RichtigAuch bei verletzter Aufsichtspflicht müssen die weiteren Voraussetzungen des jeweiligen Unterlassungsdelikts vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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