Definitionen
Aufrechnung trotz Verjährung
§ 215 BGB · ZivilrechtDie Aufrechnung mit einer verjährten Forderung bleibt zulässig, wenn die Forderung in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem sie erstmals gegen die Hauptforderung aufgerechnet werden konnte, d.h. als Aufrechnungslage entstanden ist.
Eine bestehende Aufrechnungsmöglichkeit geht nicht allein durch die spätere Verjährung der Gegenforderung verloren.
- Zeitpunkt 1Erste AufrechnungsmöglichkeitDie Gegenforderung ist zu diesem Zeitpunkt unverjährt.
- Zeitpunkt 2Verjährung der GegenforderungDie Verjährung tritt erst nach Entstehung der Aufrechnungslage ein.
- Zeitpunkt 3Spätere AufrechnungDie inzwischen eingetretene Verjährung hindert die Aufrechnung nicht.
- Erste Aufrechnungsmöglichkeit Die Gegenforderung ist zu diesem Zeitpunkt unverjährt.
- Verjährung der Gegenforderung Die Verjährung tritt erst nach Entstehung der Aufrechnungslage ein.
- Spätere Aufrechnung Die inzwischen eingetretene Verjährung hindert die Aufrechnung nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
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1Am 1. Juni 2020 lieh Anna Ben privat und zinslos 500 Euro, die er am 1. Juli 2020 zurückzahlen sollte. 2Am 1. Juni 2023 kaufte Anna von Ben einen Schreibtisch für 500 Euro; Ben übergab ihn sofort, und der Kaufpreis war an diesem Tag zu zahlen. Weder der geliehene Betrag noch der Kaufpreis wurden bezahlt; Verhandlungen über die Forderungen, Anerkenntnisse oder Gerichtsverfahren gab es nicht. Am 15. Januar 2025 verlangt Ben den Kaufpreis; Anna erklärt ihm, die von Ben geschuldeten 500 Euro mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Trifft „Aufrechnung trotz Verjährung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerjährte GegenforderungAnnas Rückzahlungsforderung verjährte mit Ablauf des 31. Dezember 2023 und ist bei ihrer Erklärung im Januar 2025 bereits verjährt.
- 2erfülltAufrechnung bereits vor Eintritt der Verjährung möglichSeit dem 1. Juni 2023 standen sich die fälligen Geldforderungen gegenüber, während Annas Rückzahlungsforderung noch unverjährt war.
1Am 1. Juni 2020 lieh Anna Ben privat und zinslos 500 Euro, die er am 1. Juli 2020 zurückzahlen sollte. Am 1. Juni 2024 kaufte Anna von Ben einen Schreibtisch für 500 Euro; Ben übergab ihn sofort, und der Kaufpreis war an diesem Tag zu zahlen. Weder der geliehene Betrag noch der Kaufpreis wurden bezahlt; Verhandlungen über die Forderungen, Anerkenntnisse oder Gerichtsverfahren gab es nicht. Am 15. Januar 2025 verlangt Ben den Kaufpreis; Anna erklärt ihm, die von Ben geschuldeten 500 Euro mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Trifft „Aufrechnung trotz Verjährung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerjährte GegenforderungAnnas Rückzahlungsforderung verjährte mit Ablauf des 31. Dezember 2023 und ist bei ihrer Erklärung im Januar 2025 bereits verjährt.
- 2fehltAufrechnung bereits vor Eintritt der Verjährung möglichBens Kaufpreisforderung entstand erst am 1. Juni 2024 und damit nach Eintritt der Verjährung von Annas Rückzahlungsforderung.
Typische Fehler
FehlerEs genügt vermeintlich, dass sich die Forderungen irgendwann gegenüberstehen, selbst wenn die Gegenforderung dann schon verjährt ist.
RichtigDie Aufrechnung muss bereits möglich gewesen sein, als die Gegenforderung noch unverjährt war.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema