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326 Definitionen

Aufrechnung

§§ 387 ff. BGB · Zivilrecht

Die Aufrechnung erfolgt durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und lässt zwei gegenseitige Forderungen auf gleichartige Leistungen rückwirkend zum Eintritt der Aufrechnungslage erlöschen, soweit sie sich decken (§ 389 BGB). Erforderlich sind eine fällige und grundsätzlich durchsetzbare Aktivforderung, eine erfüllbare Passivforderung sowie das Fehlen gesetzlicher oder vertraglicher Aufrechnungsverbote. Die Passivforderung muss nicht fällig sein; die Erklärung darf grundsätzlich weder bedingt noch befristet sein (§ 388 BGB).

Merksatz

Die eigene Forderung muss fällig sein, die gegnerische muss lediglich erfüllt werden können.

Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrecht?Die Aufrechnung beseitigt Forderungen. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB erlaubt nur, die eigene Leistung vorläufig zu verweigern.
Aufrechnung
Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)
Wirkung
Rückwirkendes Erlöschen, soweit sich die Forderungen decken.
Leistungsverweigerungsrecht; die Forderungen bleiben bestehen.
Art der Leistungen
Die Leistungen müssen gleichartig sein.
Die Leistungen müssen nicht gleichartig sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat Ben im Oktober 200 Euro geliehen, die er am 1. November zurückzahlen muss. Anna schuldet Ben aus einem Kauf im Oktober ebenfalls 200 Euro, die erst am 1. Dezember bezahlt werden müssen, aber schon vorher gezahlt werden dürfen. Beide haben keine Einwände gegen ihre jeweiligen Zahlungspflichten und haben außer den genannten Zahlungszeiten nichts weiter vereinbart. Am 1. November erhält Ben Annas Brief mit der Mitteilung, dass sie ihre Rückzahlungsforderung ohne Vorbehalt mit seiner Kaufpreisforderung verrechnet.

Trifft „Aufrechnung“ hier zu?

„Aufrechnung“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Erklärung
    Anna erklärt die Verrechnung ohne Bedingung oder Befristung; ihre Erklärung geht Ben zu.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenseitigkeit der Forderungen
    Anna und Ben sind jeweils Gläubiger und Schuldner des anderen.
    erfüllt
  3. 3
    Gleichartigkeit der Leistungen
    Beide Forderungen sind auf Zahlung von Geld in Euro gerichtet.
    erfüllt
  4. 4
    Fällige und grundsätzlich durchsetzbare Aktivforderung
    Annas Rückzahlungsforderung ist am Erklärungstag fällig; Einreden sind nicht ersichtlich.
    erfüllt
  5. 5
    Erfüllbare Passivforderung
    Anna darf ihre Kaufpreisschuld bereits am Erklärungstag erfüllen.
    erfüllt
  6. 6
    Keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufrechnungsverbote
    Ein vertragliches Verbot fehlt; bei diesen gewöhnlichen Darlehens- und Kaufpreisforderungen greift auch kein gesetzliches Verbot.
    erfüllt
BFall B

Anna hat Ben im Oktober 200 Euro geliehen, die er erst am 1. Dezember zurückzahlen muss und die Anna vorher nicht verlangen darf. Anna schuldet Ben aus einem Kauf im Oktober ebenfalls 200 Euro, die erst am 1. Dezember bezahlt werden müssen, aber schon vorher gezahlt werden dürfen. Beide haben keine Einwände gegen ihre jeweiligen Zahlungspflichten und haben außer den genannten Zahlungszeiten nichts weiter vereinbart. Am 1. November erhält Ben Annas Brief mit der Mitteilung, dass sie ihre Rückzahlungsforderung ohne Vorbehalt mit seiner Kaufpreisforderung verrechnet.

Trifft „Aufrechnung“ hier zu?

„Aufrechnung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fällige und grundsätzlich durchsetzbare Aktivforderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Erklärung
    Anna erklärt die Verrechnung ohne Bedingung oder Befristung; ihre Erklärung geht Ben zu.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenseitigkeit der Forderungen
    Anna und Ben sind jeweils Gläubiger und Schuldner des anderen.
    erfüllt
  3. 3
    Gleichartigkeit der Leistungen
    Beide Forderungen sind auf Zahlung von Geld in Euro gerichtet.
    erfüllt
  4. 4
    Fällige und grundsätzlich durchsetzbare Aktivforderung
    Annas Rückzahlungsforderung ist am 1. November noch nicht fällig.
    fehlt
  5. 5
    Erfüllbare Passivforderung
    Anna darf ihre Kaufpreisschuld bereits am Erklärungstag erfüllen.
    erfüllt
  6. 6
    Keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufrechnungsverbote
    Ein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungsverbot besteht nicht; die fehlende Fälligkeit ist eine andere Voraussetzung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür beide Forderungen wird Fälligkeit verlangt.

RichtigDie Aktivforderung muss fällig sein; bei der Passivforderung genügt die Erfüllbarkeit.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Forderungen werden bereits durch das Entstehen der Aufrechnungslage als erloschen behandelt.

RichtigDas Erlöschen setzt eine wirksame Erklärung voraus und wirkt dann auf den Eintritt der Aufrechnungslage zurück.

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