Definitionen
Aufopferungsanspruch (nichtvermögenswerte Rechtsgüter)
§§ 74, 75 EinlALR analog · Öffentliches RechtDer Aufopferungsanspruch gewährt einem Bürger einen Entschädigungsanspruch in Geld, wenn er durch einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in Leben, Gesundheit oder Freiheit (nichtvermögenswerte Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 GG) ein Sonderopfer erleidet, also im Interesse der Allgemeinheit eine Belastung trägt, die über das allen gleichermaßen Zugemutete hinausgeht. Die Beeinträchtigung muss eine unmittelbare Folge des hoheitlichen Eingriffs sein.
Rechtmäßiges Staatshandeln schließt eine Entschädigung für ein Sonderopfer nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Richter ordnet zur Aufklärung einer Trunkenheitsfahrt eine Blutentnahme beim Beschuldigten an. Eine Ärztin führt die Entnahme nach allen medizinischen Regeln durch. Durch den Einstich entsteht eine sehr seltene, vorher nicht erkennbare Nervenschädigung, die den Arm dauerhaft beeinträchtigt.
Trifft „Aufopferungsanspruch (nichtvermögenswerte Rechtsgüter)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitlicher EingriffDie Blutentnahme wird aufgrund einer staatlichen Anordnung zur Strafverfolgung durchgeführt.
- 2erfülltBeeinträchtigung von Leben, Gesundheit oder FreiheitDie dauerhafte Nervenschädigung beeinträchtigt die Gesundheit.
- 3erfülltSonderopferDie außergewöhnliche Dauerverletzung durch die Strafverfolgungsmaßnahme geht über die allgemein hinzunehmenden Folgen einer Blutentnahme hinaus.
- 4erfülltUnmittelbare EingriffsfolgeDie Verletzung entsteht unmittelbar bei der Durchführung der angeordneten Blutentnahme.
Ein Richter ordnet zur Aufklärung einer Trunkenheitsfahrt eine Blutentnahme beim Beschuldigten an. Eine Ärztin führt die Entnahme nach allen medizinischen Regeln durch. Durch den Einstich entsteht nur eine kleine, rasch abheilende Wunde ohne weitere Beschwerden.
Trifft „Aufopferungsanspruch (nichtvermögenswerte Rechtsgüter)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitlicher EingriffDie Blutentnahme wird aufgrund einer staatlichen Anordnung zur Strafverfolgung durchgeführt.
- 2erfülltBeeinträchtigung von Leben, Gesundheit oder FreiheitAuch die kleine Einstichwunde beeinträchtigt die körperliche Unversehrtheit.
- 3fehltSonderopferDie gewöhnliche, rasch abheilende Einstichwunde gehört zu den allgemein hinzunehmenden Folgen einer solchen Blutentnahme.
- 4erfülltUnmittelbare EingriffsfolgeDie Wunde entsteht unmittelbar durch die Durchführung der angeordneten Blutentnahme.
Typische Fehler
FehlerDen Anspruch auch bei einer ausschließlichen Beschädigung von Eigentum anwenden.
RichtigDieser Anspruch schützt Leben, Gesundheit und Freiheit, nicht das Eigentum als solches.
FehlerJede hoheitlich verursachte körperliche Beeinträchtigung für entschädigungspflichtig halten.
RichtigErforderlich ist eine besondere Belastung, die über das allgemein Hinzunehmende hinausgeht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata