Definitionen
Auflösungsvertrag
§ 311 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDer Auflösungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die die Parteien ein bestehendes Schuldverhältnis, insbesondere ein Dauerschuldverhältnis wie einen Arbeits- oder Mietvertrag, einvernehmlich zum vereinbarten Zeitpunkt aufheben. Bereits entstandene Ansprüche und Abwicklungspflichten können fortbestehen; maßgeblich sind die Vereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Die Vertragsbeendigung lässt nicht automatisch alle bereits entstandenen Ansprüche entfallen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Lea und eine Sprachschule haben einen Vertrag über wöchentlichen Unterricht für 30 Euro pro Stunde. 1Beide vereinbaren, 3dass der Vertrag am Ende des laufenden Monats endet und danach weder Unterricht noch Zahlungen für weitere Stunden geschuldet sind. Die noch unbezahlten Stunden aus dem Vormonat soll Lea weiterhin bezahlen.
Trifft „Auflösungsvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche EinigungLea und die Sprachschule stimmen der Regelung gemeinsam zu.
- 2erfülltBestehendes SchuldverhältnisDer Unterrichtsvertrag begründet bereits gegenseitige Leistungspflichten.
- 3erfülltAufhebung zum vereinbarten ZeitpunktDie Parteien beenden den Vertrag zum Monatsende; die offene Vergütung für frühere Stunden steht dem nicht entgegen.
2Lea und eine Sprachschule haben einen Vertrag über wöchentlichen Unterricht für 30 Euro pro Stunde. 1Beide vereinbaren, dass Lea künftig nur noch 25 Euro pro Stunde zahlt und der Vertrag ansonsten unverändert weiterläuft.
Trifft „Auflösungsvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche EinigungLea und die Sprachschule stimmen der Preisänderung gemeinsam zu.
- 2erfülltBestehendes SchuldverhältnisZwischen den Parteien besteht bereits ein Unterrichtsvertrag.
- 3fehltAufhebung zum vereinbarten ZeitpunktDie Parteien ändern lediglich den Preis und setzen den Vertrag fort.
Typische Fehler
FehlerEine einseitige Kündigung wird als Auflösungsvertrag eingeordnet.
RichtigDer Auflösungsvertrag setzt eine Einigung der Parteien voraus; eine einseitige Beendigungserklärung genügt nicht.
FehlerMit der Vertragsbeendigung werden automatisch auch sämtliche offenen Zahlungsansprüche als erloschen behandelt.
RichtigBereits entstandene Zahlungsansprüche können trotz der Vertragsbeendigung bestehen bleiben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema