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326 Definitionen

Auflösungsvertrag

§ 311 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Der Auflösungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die die Parteien ein bestehendes Schuldverhältnis, insbesondere ein Dauerschuldverhältnis wie einen Arbeits- oder Mietvertrag, einvernehmlich zum vereinbarten Zeitpunkt aufheben. Bereits entstandene Ansprüche und Abwicklungspflichten können fortbestehen; maßgeblich sind die Vereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.

Merksatz

Die Vertragsbeendigung lässt nicht automatisch alle bereits entstandenen Ansprüche entfallen.

Auflösungsvertrag oder Kündigung?Beide können ein Schuldverhältnis beenden. Der Unterschied liegt darin, ob die Beendigung auf einer gemeinsamen Vereinbarung oder einer einseitigen Erklärung beruht.
Auflösungsvertrag
Kündigung
Rechtsnatur
Vertrag zwischen den Parteien
Einseitiges Rechtsgeschäft
Einverständnis
Beide Parteien müssen zustimmen.
Die Zustimmung der Gegenseite ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Lea und eine Sprachschule haben einen Vertrag über wöchentlichen Unterricht für 30 Euro pro Stunde. 1Beide vereinbaren, 3dass der Vertrag am Ende des laufenden Monats endet und danach weder Unterricht noch Zahlungen für weitere Stunden geschuldet sind. Die noch unbezahlten Stunden aus dem Vormonat soll Lea weiterhin bezahlen.

Trifft „Auflösungsvertrag“ hier zu?

„Auflösungsvertrag“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Einigung
    Lea und die Sprachschule stimmen der Regelung gemeinsam zu.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehendes Schuldverhältnis
    Der Unterrichtsvertrag begründet bereits gegenseitige Leistungspflichten.
    erfüllt
  3. 3
    Aufhebung zum vereinbarten Zeitpunkt
    Die Parteien beenden den Vertrag zum Monatsende; die offene Vergütung für frühere Stunden steht dem nicht entgegen.
    erfüllt
BFall B

2Lea und eine Sprachschule haben einen Vertrag über wöchentlichen Unterricht für 30 Euro pro Stunde. 1Beide vereinbaren, dass Lea künftig nur noch 25 Euro pro Stunde zahlt und der Vertrag ansonsten unverändert weiterläuft.

Trifft „Auflösungsvertrag“ hier zu?

„Auflösungsvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aufhebung zum vereinbarten Zeitpunkt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Einigung
    Lea und die Sprachschule stimmen der Preisänderung gemeinsam zu.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehendes Schuldverhältnis
    Zwischen den Parteien besteht bereits ein Unterrichtsvertrag.
    erfüllt
  3. 3
    Aufhebung zum vereinbarten Zeitpunkt
    Die Parteien ändern lediglich den Preis und setzen den Vertrag fort.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine einseitige Kündigung wird als Auflösungsvertrag eingeordnet.

RichtigDer Auflösungsvertrag setzt eine Einigung der Parteien voraus; eine einseitige Beendigungserklärung genügt nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerMit der Vertragsbeendigung werden automatisch auch sämtliche offenen Zahlungsansprüche als erloschen behandelt.

RichtigBereits entstandene Zahlungsansprüche können trotz der Vertragsbeendigung bestehen bleiben.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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