Definitionen
Zugang
§ 130 BGB · ZivilrechtEine Willenserklärung geht zu, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen.
Entscheidend ist die gewöhnliche Möglichkeit der Kenntnisnahme, nicht das tatsächliche Lesen.
- Montag, 23 UhrEinwurfDer Brief liegt im Hausbriefkasten; nachts ist normalerweise nicht mit einer Leerung zu rechnen.
- Dienstag, 11 UhrZugangDie übliche Postzustellung ist beendet; spätestens jetzt besteht die gewöhnliche Möglichkeit der Kenntnisnahme.
- Dienstag, 12 UhrTatsächliches LesenDas spätere Lesen verschiebt den bereits eingetretenen Zugang nicht.
- Einwurf Der Brief liegt im Hausbriefkasten; nachts ist normalerweise nicht mit einer Leerung zu rechnen.
- Zugang Die übliche Postzustellung ist beendet; spätestens jetzt besteht die gewöhnliche Möglichkeit der Kenntnisnahme.
- Tatsächliches Lesen Das spätere Lesen verschiebt den bereits eingetretenen Zugang nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna wirft am Montag um 10 Uhr einen Brief mit einem Kaufangebot in Evas Hausbriefkasten. In dieser Wohnstraße wird die Post üblicherweise bis 11 Uhr zugestellt. Eva ist bis zum Abend bei der Arbeit und liest den Brief erst um 18 Uhr.
Trifft „Zugang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGelangen in den Machtbereich des EmpfängersEvas Hausbriefkasten gehört zu ihrem Machtbereich.
- 2erfülltMöglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen UmständenSpätestens um 11 Uhr ist unter normalen Umständen mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme zu rechnen.
Nach dem Vertrag muss eine Kündigung spätestens am Montag bei Eva ankommen. 1Anna wirft das Kündigungsschreiben am Montag um 23 Uhr in Evas Hausbriefkasten. In dieser Wohnstraße wird die Post üblicherweise bis 11 Uhr zugestellt. Eva schläft zu dieser Zeit und liest den Brief erst am Dienstag um 12 Uhr.
Trifft „Zugang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGelangen in den Machtbereich des EmpfängersDer Brief befindet sich bereits am Montag um 23 Uhr in Evas Machtbereich.
- 2fehltMöglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen UmständenBis zum Ende des Montags ist unter normalen Umständen nicht mehr mit einer Leerung des Hausbriefkastens zu rechnen; die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht erst am Dienstag.
Typische Fehler
FehlerDer Einwurf in den Hausbriefkasten wird stets mit sofortigem Zugang gleichgesetzt.
RichtigNeben dem Gelangen in den Machtbereich muss die Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen bestehen.
FehlerZugang wird erst angenommen, wenn der Empfänger die Erklärung tatsächlich gelesen hat.
RichtigFür den Zugang genügt die Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata