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Zugang

§ 130 BGB · Zivilrecht

Eine Willenserklärung geht zu, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen.

Merksatz

Entscheidend ist die gewöhnliche Möglichkeit der Kenntnisnahme, nicht das tatsächliche Lesen.

Wann geht ein Brief im Hausbriefkasten zu?Beispiel B: Einwurf am Montagabend, übliche Postzustellung bis 11 Uhr am Dienstag, tatsächliches Lesen erst um 12 Uhr.
  1. Montag, 23 Uhr
    Einwurf
    Der Brief liegt im Hausbriefkasten; nachts ist normalerweise nicht mit einer Leerung zu rechnen.
  2. Dienstag, 11 Uhr
    Zugang
    Die übliche Postzustellung ist beendet; spätestens jetzt besteht die gewöhnliche Möglichkeit der Kenntnisnahme.
  3. Dienstag, 12 Uhr
    Tatsächliches Lesen
    Das spätere Lesen verschiebt den bereits eingetretenen Zugang nicht.
  1. Einwurf Der Brief liegt im Hausbriefkasten; nachts ist normalerweise nicht mit einer Leerung zu rechnen.
  2. Zugang Die übliche Postzustellung ist beendet; spätestens jetzt besteht die gewöhnliche Möglichkeit der Kenntnisnahme.
  3. Tatsächliches Lesen Das spätere Lesen verschiebt den bereits eingetretenen Zugang nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna wirft am Montag um 10 Uhr einen Brief mit einem Kaufangebot in Evas Hausbriefkasten. In dieser Wohnstraße wird die Post üblicherweise bis 11 Uhr zugestellt. Eva ist bis zum Abend bei der Arbeit und liest den Brief erst um 18 Uhr.

Trifft „Zugang“ hier zu?

„Zugang“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gelangen in den Machtbereich des Empfängers
    Evas Hausbriefkasten gehört zu ihrem Machtbereich.
    erfüllt
  2. 2
    Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen
    Spätestens um 11 Uhr ist unter normalen Umständen mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme zu rechnen.
    erfüllt
BFall B

Nach dem Vertrag muss eine Kündigung spätestens am Montag bei Eva ankommen. 1Anna wirft das Kündigungsschreiben am Montag um 23 Uhr in Evas Hausbriefkasten. In dieser Wohnstraße wird die Post üblicherweise bis 11 Uhr zugestellt. Eva schläft zu dieser Zeit und liest den Brief erst am Dienstag um 12 Uhr.

Trifft „Zugang“ hier zu?

„Zugang“ trifft nicht zu.Es fehlt: Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gelangen in den Machtbereich des Empfängers
    Der Brief befindet sich bereits am Montag um 23 Uhr in Evas Machtbereich.
    erfüllt
  2. 2
    Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen
    Bis zum Ende des Montags ist unter normalen Umständen nicht mehr mit einer Leerung des Hausbriefkastens zu rechnen; die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht erst am Dienstag.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Einwurf in den Hausbriefkasten wird stets mit sofortigem Zugang gleichgesetzt.

RichtigNeben dem Gelangen in den Machtbereich muss die Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen bestehen.

Verwechslung

FehlerZugang wird erst angenommen, wenn der Empfänger die Erklärung tatsächlich gelesen hat.

RichtigFür den Zugang genügt die Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen.

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