Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen

Zug-um-Zug-Verurteilung

§§ 273, 274, 320 BGB; § 756 ZPO · Zivilrecht

Die Zug-um-Zug-Verurteilung ist eine gerichtliche Entscheidung, durch die der Schuldner zur Leistung nur gegen gleichzeitige Bewirkung der ihm gebührenden Gegenleistung des Gläubigers verurteilt wird; sie beruht insbesondere darauf, dass der Schuldner die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§§ 320, 322 BGB) oder ein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 274 BGB) begründet geltend gemacht hat. Im Vollstreckungsverfahren kann nach § 756 ZPO auch ein den Annahmeverzug begründendes Angebot der Gegenleistung genügen.

Merksatz

Die Ablehnung der angebotenen Gegenleistung verhindert nicht zwingend den Beginn der Zwangsvollstreckung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verkauft Ben ihr Fahrrad für 200 Euro; keiner soll zuerst leisten. Anna hat das Fahrrad noch nicht übergeben und klagt auf Zahlung. Ben erklärt vor Gericht, er werde erst zahlen, wenn Anna ihm das Fahrrad übergibt. 1Das Gericht verpflichtet Ben zur Zahlung der 200 Euro 2nur dann, wenn Anna ihm gleichzeitig das Fahrrad übergibt.

Trifft „Zug-um-Zug-Verurteilung“ hier zu?

„Zug-um-Zug-Verurteilung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Verurteilung zur Leistung
    Das Gericht spricht Annas Zahlungsanspruch gegen Ben zu.
    erfüllt
  2. 2
    Verknüpfung mit der Gegenleistung des Gläubigers
    Die Zahlungspflicht wird im Urteil mit Annas Übergabe des Fahrrads verknüpft.
    erfüllt
BFall B

Anna verkauft Ben ihr Fahrrad für 200 Euro und übergibt es ihm. Ben bezahlt nicht. Auf Annas Klage 1verpflichtet das Gericht Ben, die 200 Euro zu zahlen, ohne dies von einer weiteren Leistung Annas abhängig zu machen.

Trifft „Zug-um-Zug-Verurteilung“ hier zu?

„Zug-um-Zug-Verurteilung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verknüpfung mit der Gegenleistung des Gläubigers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Verurteilung zur Leistung
    Das Gericht verurteilt Ben zur Zahlung des Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Verknüpfung mit der Gegenleistung des Gläubigers
    Das Urteil macht Bens Zahlung nicht von einer Gegenleistung Annas abhängig.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine erhobene und begründete Einrede aus § 273 oder § 320 BGB wird als Grund für die vollständige Klageabweisung behandelt.

RichtigIst die Klage im Übrigen begründet, führt die Einrede grundsätzlich zur Verurteilung zur Leistung gegen Gegenleistung, nicht zur vollständigen Klageabweisung.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.