Definitionen
Die Zug-um-Zug-Verurteilung ist eine gerichtliche Entscheidung, durch die der Schuldner zur Leistung nur gegen gleichzeitige Bewirkung der ihm gebührenden Gegenleistung des Gläubigers verurteilt wird; sie beruht insbesondere darauf, dass der Schuldner die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§§ 320, 322 BGB) oder ein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 274 BGB) begründet geltend gemacht hat. Im Vollstreckungsverfahren kann nach § 756 ZPO auch ein den Annahmeverzug begründendes Angebot der Gegenleistung genügen.
Die Ablehnung der angebotenen Gegenleistung verhindert nicht zwingend den Beginn der Zwangsvollstreckung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna verkauft Ben ihr Fahrrad für 200 Euro; keiner soll zuerst leisten. Anna hat das Fahrrad noch nicht übergeben und klagt auf Zahlung. Ben erklärt vor Gericht, er werde erst zahlen, wenn Anna ihm das Fahrrad übergibt. 1Das Gericht verpflichtet Ben zur Zahlung der 200 Euro 2nur dann, wenn Anna ihm gleichzeitig das Fahrrad übergibt.
Trifft „Zug-um-Zug-Verurteilung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Verurteilung zur LeistungDas Gericht spricht Annas Zahlungsanspruch gegen Ben zu.
- 2erfülltVerknüpfung mit der Gegenleistung des GläubigersDie Zahlungspflicht wird im Urteil mit Annas Übergabe des Fahrrads verknüpft.
Anna verkauft Ben ihr Fahrrad für 200 Euro und übergibt es ihm. Ben bezahlt nicht. Auf Annas Klage 1verpflichtet das Gericht Ben, die 200 Euro zu zahlen, ohne dies von einer weiteren Leistung Annas abhängig zu machen.
Trifft „Zug-um-Zug-Verurteilung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Verurteilung zur LeistungDas Gericht verurteilt Ben zur Zahlung des Kaufpreises.
- 2fehltVerknüpfung mit der Gegenleistung des GläubigersDas Urteil macht Bens Zahlung nicht von einer Gegenleistung Annas abhängig.
Typische Fehler
FehlerEine erhobene und begründete Einrede aus § 273 oder § 320 BGB wird als Grund für die vollständige Klageabweisung behandelt.
RichtigIst die Klage im Übrigen begründet, führt die Einrede grundsätzlich zur Verurteilung zur Leistung gegen Gegenleistung, nicht zur vollständigen Klageabweisung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata