Definitionen
Zug-um-Zug-Einrede bei Zurückbehaltungsrecht
§ 274 BGB · Zivilrecht§ 274 BGB regelt die Wirkung eines im Prozess geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts: Der Schuldner wird zur geschuldeten Leistung nur Zug um Zug gegen Bewirkung der ihm gebührenden Gegenleistung verurteilt, sodass das Zurückbehaltungsrecht nicht zur Klageabweisung, sondern nur zu einer Einschränkung des Tenors führt.
Die Einrede sichert die Gegenleistung, ohne den Anspruch des Gläubigers zu beseitigen.
Fälle zum Selbstprüfen
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1Bea gibt Anna einen Koffer zur kostenlosen Aufbewahrung und verlangt ihn später zurück. 2Auf Beas Bitte hat Anna während der Aufbewahrung für 20 Euro eine Schutzhülle für den Koffer gekauft; Bea sollte ihr das Geld sofort erstatten, hat aber noch nicht gezahlt. Bea klagt gegen Anna auf Rückgabe des Koffers. 3Anna erklärt vor Gericht, sie gebe den Koffer erst zurück, wenn Bea ihr die 20 Euro erstattet.
Trifft „Zug-um-Zug-Einrede bei Zurückbehaltungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschuldete LeistungAnna muss den aufbewahrten Koffer auf Beas Verlangen zurückgeben.
- 2erfülltBestehendes ZurückbehaltungsrechtAnnas fälliger Erstattungsanspruch stammt aus derselben Aufbewahrung und berechtigt sie, die Rückgabe vorläufig zu verweigern.
- 3erfülltGeltendmachung im ProzessAnna beruft sich gegenüber der Klage auf ihr Recht, den Koffer bis zur Erstattung zurückzuhalten.
1Bea gibt Anna einen Koffer zur kostenlosen Aufbewahrung und verlangt ihn später zurück. 2Auf Beas Bitte hat Anna während der Aufbewahrung für 20 Euro eine Schutzhülle für den Koffer gekauft; Bea sollte ihr das Geld sofort erstatten, hat aber noch nicht gezahlt. Bea klagt gegen Anna auf Rückgabe des Koffers. Anna erklärt vor Gericht ausdrücklich, sie wolle die offenen 20 Euro in diesem Verfahren nicht als Grund für das Behalten des Koffers anführen.
Trifft „Zug-um-Zug-Einrede bei Zurückbehaltungsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschuldete LeistungAnna muss den aufbewahrten Koffer auf Beas Verlangen zurückgeben.
- 2erfülltBestehendes ZurückbehaltungsrechtAnnas fälliger Erstattungsanspruch aus derselben Aufbewahrung begründet ein Zurückbehaltungsrecht.
- 3fehltGeltendmachung im ProzessAnna macht ihren Erstattungsanspruch ausdrücklich nicht als Grund für eine Leistungsverweigerung geltend.
Typische Fehler
FehlerDas Gericht soll ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht auch ohne Berufung des Schuldners darauf berücksichtigen.
RichtigDer Schuldner muss das Zurückbehaltungsrecht im Prozess geltend machen.
FehlerWegen des geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.
RichtigDas Zurückbehaltungsrecht führt bei ansonsten begründetem Anspruch zu einer eingeschränkten Verurteilung, nicht zur Klageabweisung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema