Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen

Zug-um-Zug-Leistung

§ 348 BGB · Zivilrecht

Eine Zug-um-Zug-Leistung liegt vor, wenn jede Partei ihre Leistung nur gegen Erbringung der Gegenleistung zu erbringen verpflichtet ist, sodass grundsätzlich keine Partei vorleisten muss. Im Rücktrittsrecht sind die geschuldeten Rückgewährleistungen gemäß § 348 BGB i.V.m. §§ 346 ff. BGB nach den Regeln des gegenseitigen Vertrags Zug um Zug zu erfüllen; jede Partei kann die Rückgewähr des Empfangenen grundsätzlich bis zur Bewirkung der ihr gebührenden Rückgewährleistung verweigern.

Merksatz

Auch nach einem Rücktritt bleiben die beiderseitigen Rückgewährleistungen miteinander verknüpft.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara kauft bei Tom ein Fahrrad für 300 Euro, bezahlt es und nimmt es mit. Beide haben vereinbart, dass Mara den Kauf innerhalb einer Woche ohne Grund rückgängig machen darf. 1Am nächsten Tag erklärt Mara gegenüber Tom, dass sie dieses Recht nutzt. 2Für die Rückgabe des Fahrrads und die Rückzahlung des Geldes haben sie keine Reihenfolge vereinbart.

Trifft „Zug-um-Zug-Leistung“ hier zu?

„Zug-um-Zug-Leistung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungspflichten beider Parteien
    Durch den vertraglich erlaubten Rücktritt entstehen Pflichten zur Rückgabe des Fahrrads und zur Rückzahlung des Kaufpreises.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich keine Vorleistungspflicht
    Mangels abweichender Vereinbarung darf jede Partei ihre Rückgewährleistung bis zur Gegenleistung zurückhalten.
    erfüllt
BFall B

Mara kauft bei Tom ein Fahrrad für 300 Euro, bezahlt es und nimmt es mit. Beide haben vereinbart, dass Mara den Kauf innerhalb einer Woche ohne Grund rückgängig machen darf. 1Am nächsten Tag erklärt Mara gegenüber Tom, dass sie dieses Recht nutzt. Für diesen Fall haben sie vereinbart, dass Tom die 300 Euro zuerst zurückzahlt und Mara das Fahrrad erst drei Tage nach dem Geldeingang zurückgibt.

Trifft „Zug-um-Zug-Leistung“ hier zu?

„Zug-um-Zug-Leistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundsätzlich keine Vorleistungspflicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungspflichten beider Parteien
    Auch hier entstehen durch den vertraglich erlaubten Rücktritt beiderseitige Rückgewährpflichten.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich keine Vorleistungspflicht
    Die Vereinbarung verpflichtet Tom zur Vorleistung, sodass er die Rückzahlung nicht bis zur Rückgabe des Fahrrads verweigern darf.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Gericht müsse beim Rücktritt auch ohne Berufung auf das Leistungsverweigerungsrecht eine Verurteilung Zug um Zug aussprechen.

RichtigDas Leistungsverweigerungsrecht muss im Prozess geltend gemacht werden und wird nicht von Amts wegen berücksichtigt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.