Definitionen
Zum Nachteil des Berechtigten
§ 246 StGB · StrafrechtBei § 246 StGB ist die Wendung „zum Nachteil des Berechtigten“ kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal; erforderlich ist eine rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache. Die Zueignung ist insbesondere dann nicht rechtswidrig, wenn der Täter einen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung der Sache hat. Ein zusätzlicher Vermögensschaden ist nicht erforderlich.
Ein wirtschaftlicher Verlust ist keine zusätzliche Voraussetzung der Unterschlagung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Oskar lässt versehentlich 1eine ihm gehörende Schokoladentafel in Lenas Wohnung liegen. 3Lena hat keinen Anspruch auf die Tafel und weiß, dass Oskar sie zurückhaben will. 2Trotzdem isst sie die Tafel vollständig auf.
Trifft „Zum Nachteil des Berechtigten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFremde bewegliche SacheDie transportierbare Schokoladentafel steht im Eigentum Oskars und ist für Lena fremd.
- 2erfülltZueignungLena verbraucht die Tafel für sich und schließt Oskar dadurch dauerhaft von seinem Eigentum aus.
- 3erfülltRechtswidrigkeit der ZueignungDie Zueignung widerspricht Oskars Eigentumsrecht und ist durch keinen Übereignungsanspruch gedeckt.
Oskar lässt eine ihm gehörende Schokoladentafel in Lenas Wohnung liegen. Später verkauft er Lena genau diese Tafel gegen sofortige vollständige Bezahlung und verspricht, ihr das Eigentum sofort und ohne weitere Voraussetzungen zu übertragen. Lena zahlt sofort den gesamten Kaufpreis, aber 1Oskar erklärt bei diesem Geschäft ausdrücklich, das Eigentum noch nicht zu übertragen. 2Lena isst die Tafel vollständig auf.
Trifft „Zum Nachteil des Berechtigten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFremde bewegliche SacheMangels Eigentumsübertragung gehört die bewegliche Tafel trotz des Kaufvertrags weiterhin Oskar.
- 2erfülltZueignungLena verbraucht die Tafel für sich und entzieht sie Oskar dauerhaft.
- 3fehltRechtswidrigkeit der ZueignungLena hat einen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung gerade dieser Tafel, sodass die Zueignung nicht rechtswidrig ist.
Typische Fehler
FehlerDie Zueignung wird trotz eines fälligen und einredefreien Übereignungsanspruchs des Täters als rechtswidrig behandelt.
RichtigEin solcher Anspruch auf Übereignung gerade der betroffenen Sache schließt die tatbestandliche Rechtswidrigkeit der Zueignung aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema