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Zugewinn

§ 1373 BGB · Zivilrecht

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt; ist das Endvermögen geringer als das Anfangsvermögen, beträgt der Zugewinn null.

Merksatz

Ein Vermögensverlust führt zu einem Zugewinn von null, nicht zu einem negativen Zugewinn.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena und Paul sind ohne Ehevertrag verheiratet und lassen sich scheiden. Für Lena stehen nach allen gesetzlichen Korrekturen als Vermögenswerte 20.000 Euro bei der Hochzeit und 50.000 Euro bei Zustellung des Scheidungsantrags an Paul fest.

Trifft „Zugewinn“ hier zu?

„Zugewinn“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vergleich der Vermögenswerte desselben Ehegatten
    Beide Vermögenswerte gehören zu Lena und betreffen die maßgeblichen Vergleichszeitpunkte.
    erfüllt
  2. 2
    Endvermögen übersteigt Anfangsvermögen
    Das Endvermögen übersteigt das Anfangsvermögen um 30.000 Euro.
    erfüllt
BFall B

Lena und Paul sind ohne Ehevertrag verheiratet und lassen sich scheiden. 1Für Lena stehen nach allen gesetzlichen Korrekturen als Vermögenswerte 20.000 Euro bei der Hochzeit und 10.000 Euro bei Zustellung des Scheidungsantrags an Paul fest.

Trifft „Zugewinn“ hier zu?

„Zugewinn“ trifft nicht zu.Es fehlt: Endvermögen übersteigt Anfangsvermögen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vergleich der Vermögenswerte desselben Ehegatten
    Beide Vermögenswerte gehören zu Lena und betreffen die maßgeblichen Vergleichszeitpunkte.
    erfüllt
  2. 2
    Endvermögen übersteigt Anfangsvermögen
    Das Endvermögen ist geringer als das Anfangsvermögen; ein positiver Zugewinn fehlt und der Zugewinn beträgt null.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas gesamte Endvermögen wird als Zugewinn angesetzt.

RichtigMaßgeblich ist nur der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen desselben Ehegatten übersteigt.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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