Definitionen
Vorteilsausgleichung
§ 249 BGB · ZivilrechtDie Vorteilsausgleichung ist ein im Schadensrecht anerkannter Grundsatz, nach dem sich der Geschädigte diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die ihm in adäquat-kausalem Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis zugeflossen sind, soweit die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht und den Schädiger nicht unbillig entlastet.
Nicht jeder Vorteil aus einem Schadensereignis darf dem Schädiger zugutekommen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Autofahrerin beschädigt aus Unachtsamkeit die Werkstattmaschine eines Tischlers, der deshalb einen fest vereinbarten Auftrag über 1.000 Euro nicht ausführen kann. Das nur für diesen Auftrag benötigte Holz hätte ihn 300 Euro gekostet; weil der Auftrag entfällt, bestellt und bezahlt er es nicht. Der Tischler fordert von der Autofahrerin Ersatz für den ausgefallenen Verdienst.
Trifft „Vorteilsausgleichung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorteil beim GeschädigtenDer Tischler spart Materialkosten von 300 Euro.
- 2erfülltAdäquater Kausalzusammenhang mit dem schädigenden EreignisDass mit einem Auftrag auch die dafür erforderlichen Materialausgaben entfallen, ist eine gewöhnliche Folge des Maschinenausfalls.
- 3erfülltZweckgerechte Anrechnung ohne unbillige Entlastung des SchädigersDer Abzug der ersparten Materialkosten beschränkt den Ersatz auf den tatsächlich entgangenen Gewinn und entlastet die Autofahrerin nicht unangemessen.
Eine Autofahrerin beschädigt aus Unachtsamkeit die Werkstattmaschine eines Tischlers. Seine Schwester schenkt ihm daraufhin 500 Euro, um ihm wegen dieses Schadens zusätzlich zu helfen. Nach ihrem ausdrücklichen Wunsch soll das Geld allein ihrem Bruder zugutekommen und nicht die Autofahrerin entlasten.
Trifft „Vorteilsausgleichung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorteil beim GeschädigtenDie Schenkung vermehrt das Vermögen des Tischlers um 500 Euro.
- 2erfülltAdäquater Kausalzusammenhang mit dem schädigenden EreignisDie finanzielle Unterstützung durch eine nahe Angehörige ist eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf den Schadensfall.
- 3fehltZweckgerechte Anrechnung ohne unbillige Entlastung des SchädigersEine Anrechnung würde die ausschließlich für den Tischler bestimmte Hilfe zweckwidrig der Autofahrerin zugutekommen lassen.
Typische Fehler
FehlerJeder durch das Schadensereignis verursachte Vermögensvorteil wird automatisch vom Ersatzanspruch abgezogen.
RichtigZusätzlich zum ursächlichen Zusammenhang ist wertend zu prüfen, ob die Anrechnung zum Zweck des Schadensersatzes passt und den Schädiger nicht unangemessen entlastet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata