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Vorwegnahme der Hauptsache

Eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt vor, wenn durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung das mit dem Hauptsacheverfahren verfolgte Rechtsschutzziel bereits ganz oder teilweise erreicht wird, statt es lediglich vorläufig zu sichern. Sie ist grundsätzlich unzulässig und nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein effektiver Rechtsschutz des Antragstellers andernfalls nicht zu erreichen wäre und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für ein Obsiegen in der Hauptsache besteht.

Merksatz

Auch eine nur teilweise Befriedigung kann im Eilverfahren die Hauptsache vorwegnehmen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora verlangt von einem Bundesministerium Einsicht in einen bestimmten Bericht und erhebt nach der Ablehnung eine Klage mit diesem Ziel. Während der Prozess noch läuft, 1verpflichtet das Verwaltungsgericht das Ministerium in einem Eilverfahren, Nora sofort den vollständigen Bericht zur Einsicht vorzulegen. 2Das Ministerium legt Nora den Bericht daraufhin vollständig offen.

Trifft „Vorwegnahme der Hauptsache“ hier zu?

„Vorwegnahme der Hauptsache“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnung
    Das Verwaltungsgericht erlässt eine einstweilige Anordnung.
    erfüllt
  2. 2
    Hauptsacheziel bereits ganz oder teilweise erreicht
    Die Offenlegung erfüllt bereits das Ziel der Klage und lässt sich tatsächlich nicht rückgängig machen.
    erfüllt
BFall B

Nora verlangt von einem Bundesministerium Einsicht in einen bestimmten Bericht und erhebt nach der Ablehnung eine Klage mit diesem Ziel. Das Ministerium kündigt an, den einzigen vorhandenen Bericht demnächst zu vernichten. Während des Prozesses 1verpflichtet das Verwaltungsgericht das Ministerium in einem Eilverfahren, den Bericht bis zum Abschluss des Prozesses aufzubewahren. Nora erhält weiterhin keine Einsicht.

Trifft „Vorwegnahme der Hauptsache“ hier zu?

„Vorwegnahme der Hauptsache“ trifft nicht zu.Es fehlt: Hauptsacheziel bereits ganz oder teilweise erreicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnung
    Das Verwaltungsgericht erlässt eine einstweilige Anordnung.
    erfüllt
  2. 2
    Hauptsacheziel bereits ganz oder teilweise erreicht
    Die Aufbewahrung sichert lediglich eine spätere Einsicht, gewährt diese aber noch nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon die bloße Sicherung eines Anspruchs im Eilverfahren wird als Vorwegnahme eingeordnet.

RichtigDie bloße Sicherung genügt nicht; das Hauptsacheziel muss bereits ganz oder teilweise erreicht werden.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Vorwegnahme führt ausnahmslos zur Ablehnung des Eilantrags.

RichtigEine Ausnahme setzt voraus, dass effektiver Rechtsschutz sonst nicht erreichbar wäre und ein Obsiegen in der Hauptsache hoch wahrscheinlich ist.

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