Definitionen
Vorverfolgung
Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2024/1347 i.V.m. § 3 AsylG · Öffentliches RechtVorverfolgung liegt vor, wenn der Ausländer bereits Verfolgungshandlungen erlitten hat oder unmittelbar davon bedroht war; diese müssen an einen flüchtlingsrechtlichen Verfolgungsgrund anknüpfen. Besteht ein innerer Zusammenhang mit der befürchteten künftigen Verfolgung, greift die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2024/1347: Die Vorverfolgung ist ein ernsthafter Hinweis auf eine begründete Furcht vor erneuter Verfolgung, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Betroffene erneut verfolgt wird.
Frühere Verfolgung erleichtert den Nachweis künftiger Gefahr, ersetzt aber nicht deren Prüfung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Jonas ist Staatsangehöriger von H und lebte dort. Die örtliche Polizei sperrte ihn wegen seiner Religion drei Monate ein und schlug ihn täglich schwer. Nach seiner Freilassung reiste er nach Deutschland und bat um Schutz. Die verantwortlichen Polizisten sind weiterhin im Dienst und haben angekündigt, ihn bei einer Rückkehr wieder wegen seiner Religion einzusperren.
Trifft „Vorverfolgung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlittene Verfolgungshandlungen oder unmittelbare Bedrohung damitDie monatelange Haft und die schweren Misshandlungen sind Verfolgungshandlungen.
- 2erfülltAnknüpfung an einen flüchtlingsrechtlichen VerfolgungsgrundReligion ist ein flüchtlingsrechtlicher Verfolgungsgrund.
Jonas ist Staatsangehöriger von H und lebte dort. 1Die örtliche Polizei sperrte ihn allein aus Rache für einen privaten Streit mit dem Polizeichef über einen Autokauf drei Monate ein und schlug ihn täglich schwer. Nach seiner Freilassung reiste er nach Deutschland und bat um Schutz. Die verantwortlichen Polizisten sind weiterhin im Dienst und haben angekündigt, ihn bei einer Rückkehr wegen desselben Streits erneut einzusperren.
Trifft „Vorverfolgung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlittene Verfolgungshandlungen oder unmittelbare Bedrohung damitDie Haft und die schweren Misshandlungen erreichen die für Verfolgungshandlungen erforderliche Schwere.
- 2fehltAnknüpfung an einen flüchtlingsrechtlichen VerfolgungsgrundDie ausschließlich persönliche Rache wegen des Autokaufs knüpft an keinen flüchtlingsrechtlichen Verfolgungsgrund an.
Typische Fehler
FehlerSchwere staatliche Gewalt allein wird bereits als Vorverfolgung im Flüchtlingsrecht eingeordnet.
RichtigAuch bei schweren staatlichen Übergriffen muss eine Verbindung zu einem flüchtlingsrechtlichen Verfolgungsgrund bestehen.
FehlerDie frühere Verfolgung wird als Beweiserleichterung für jede später behauptete Verfolgungsgefahr herangezogen.
RichtigDie Beweiserleichterung setzt einen inneren Zusammenhang zwischen früherer und künftig befürchteter Verfolgung voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema