Definitionen
Vorzensur
Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG · Öffentliches RechtVorzensur bezeichnet ein staatliches Verfahren zur inhaltlichen Kontrolle einer Meinungsäußerung oder eines Kommunikationsinhalts, das die Herstellung oder Verbreitung von einer vorherigen behördlichen Genehmigung abhängig macht.
Entscheidend ist der inhaltliche Genehmigungsvorbehalt, nicht schon der vorbeugende Charakter staatlicher Maßnahmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Behörde verpflichtet einen Zeitungsverlag, jeden Artikel vor dem Druck zur Prüfung seines Inhalts einzureichen. Erst wenn die Behörde den Artikel genehmigt hat, darf der Verlag ihn drucken und verbreiten.
Trifft „Vorzensur“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches VerfahrenDie Behörde richtet ein verbindliches Kontrollverfahren für die Artikel ein.
- 2erfülltInhaltliche KontrolleGegenstand der Kontrolle ist der Inhalt des jeweiligen Artikels.
- 3erfülltVorherige behördliche Genehmigung als VoraussetzungDruck und Verbreitung sind ohne vorherige behördliche Freigabe untersagt.
Eine Zeitung veröffentlicht einen Artikel über den Bürgermeister, ohne den Text vorher von einer Behörde prüfen und genehmigen lassen zu müssen. Erst nach der Veröffentlichung 1leitet die Staatsanwaltschaft auf eine Strafanzeige des Bürgermeisters hin Ermittlungen ein und 2untersucht den Inhalt des Artikels.
Trifft „Vorzensur“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches VerfahrenDie Staatsanwaltschaft führt ein staatliches Ermittlungsverfahren durch.
- 2erfülltInhaltliche KontrolleDie staatliche Untersuchung bezieht sich auf den veröffentlichten Inhalt.
- 3fehltVorherige behördliche Genehmigung als VoraussetzungDie Veröffentlichung setzt keine behördliche Freigabe voraus; die Untersuchung beginnt erst danach.
Typische Fehler
FehlerEine Vorzensur wird zum Schutz der Jugend über Art. 5 Abs. 2 GG gerechtfertigt.
RichtigDas Zensurverbot gilt vorbehaltlos; auch der Jugendschutz rechtfertigt keine Vorzensur.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema