Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vorübergehender Charakter

Art. 57 Abs. 3 AEUV · Öffentliches Recht

Eine grenzüberschreitende selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit hat vorübergehenden Charakter, wenn sie nach einer Gesamtbetrachtung ihrer Dauer, Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr und Kontinuität keine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben des Aufnahmestaats von einer dortigen festen Niederlassung aus darstellt. Eine feste zeitliche Höchstgrenze besteht nicht; auch eine für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur im Aufnahmestaat schließt den vorübergehenden Charakter für sich genommen nicht aus.

Merksatz

Dauer allein entscheidet nicht über den vorübergehenden Charakter einer Tätigkeit.

Vorübergehend oder niedergelassen?Entscheidend ist die Ausrichtung der Tätigkeit insgesamt. Arbeitsräume allein trennen die beiden Bereiche nicht.
Vorübergehender Charakter
Niederlassung
Gesamtbild
Dauer, Häufigkeit, Wiederkehr und Kontinuität werden zusammen betrachtet.
Stabile und kontinuierliche Marktteilnahme von einer festen Niederlassung aus.
Infrastruktur
Für die Leistungserbringung nötige Arbeitsräume sind möglich.
Die feste Niederlassung dient als Basis einer dauerhaften Tätigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine selbstständige Architektin mit eigenem Büro in einem EU-Staat übernimmt gegen Honorar die Planung eines Gebäudes in einem anderen EU-Staat. 2Für das auf 18 Monate beschränkte Projekt mietet sie dort einen Arbeitsraum und arbeitet jede Woche mehrere Tage vor Ort. Danach gibt sie den Arbeitsraum auf und arbeitet wieder ausschließlich in ihrem bisherigen Büro.

Trifft „Vorübergehender Charakter“ hier zu?

„Vorübergehender Charakter“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grenzüberschreitende selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit
    Die Architektin erbringt selbstständig eine entgeltliche Leistung über eine Staatsgrenze hinweg.
    erfüllt
  2. 2
    Nach dem Gesamtbild keine dauerhafte Niederlassung
    Die projektbezogene Tätigkeit bleibt trotz wöchentlicher Anwesenheit und eines Arbeitsraums auf einen begrenzten Auftrag ausgerichtet.
    erfüllt
BFall B

1Eine selbstständige Architektin mit eigenem Büro in einem EU-Staat plant gegen Honorar Gebäude in einem anderen EU-Staat. Dort eröffnet sie ein zusätzliches Büro und arbeitet dort jede Woche mehrere Tage. Von diesem Büro aus bearbeitet sie fortlaufend Aufträge der örtlichen Kundschaft; das Büro soll zeitlich unbegrenzt bestehen bleiben.

Trifft „Vorübergehender Charakter“ hier zu?

„Vorübergehender Charakter“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nach dem Gesamtbild keine dauerhafte Niederlassung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grenzüberschreitende selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit
    Die Architektin übt selbstständig eine entgeltliche Tätigkeit über eine Staatsgrenze hinweg aus.
    erfüllt
  2. 2
    Nach dem Gesamtbild keine dauerhafte Niederlassung
    Das zusätzliche Büro dient der stabilen und kontinuierlichen Betreuung der örtlichen Kundschaft auf unbestimmte Zeit.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer vorübergehende Charakter wird allein anhand der bisherigen Dauer der Tätigkeit beurteilt.

RichtigNeben der Dauer sind auch Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr und Kontinuität in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

Verwechslung

FehlerBereits ein Arbeitsraum im Aufnahmestaat wird zwingend als Niederlassung eingeordnet.

RichtigEine für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur schließt den vorübergehenden Charakter für sich genommen nicht aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.