Definitionen
Vorübergehender Charakter
Art. 57 Abs. 3 AEUV · Öffentliches RechtEine grenzüberschreitende selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit hat vorübergehenden Charakter, wenn sie nach einer Gesamtbetrachtung ihrer Dauer, Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr und Kontinuität keine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben des Aufnahmestaats von einer dortigen festen Niederlassung aus darstellt. Eine feste zeitliche Höchstgrenze besteht nicht; auch eine für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur im Aufnahmestaat schließt den vorübergehenden Charakter für sich genommen nicht aus.
Dauer allein entscheidet nicht über den vorübergehenden Charakter einer Tätigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine selbstständige Architektin mit eigenem Büro in einem EU-Staat übernimmt gegen Honorar die Planung eines Gebäudes in einem anderen EU-Staat. 2Für das auf 18 Monate beschränkte Projekt mietet sie dort einen Arbeitsraum und arbeitet jede Woche mehrere Tage vor Ort. Danach gibt sie den Arbeitsraum auf und arbeitet wieder ausschließlich in ihrem bisherigen Büro.
Trifft „Vorübergehender Charakter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrenzüberschreitende selbstständige wirtschaftliche TätigkeitDie Architektin erbringt selbstständig eine entgeltliche Leistung über eine Staatsgrenze hinweg.
- 2erfülltNach dem Gesamtbild keine dauerhafte NiederlassungDie projektbezogene Tätigkeit bleibt trotz wöchentlicher Anwesenheit und eines Arbeitsraums auf einen begrenzten Auftrag ausgerichtet.
1Eine selbstständige Architektin mit eigenem Büro in einem EU-Staat plant gegen Honorar Gebäude in einem anderen EU-Staat. Dort eröffnet sie ein zusätzliches Büro und arbeitet dort jede Woche mehrere Tage. Von diesem Büro aus bearbeitet sie fortlaufend Aufträge der örtlichen Kundschaft; das Büro soll zeitlich unbegrenzt bestehen bleiben.
Trifft „Vorübergehender Charakter“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrenzüberschreitende selbstständige wirtschaftliche TätigkeitDie Architektin übt selbstständig eine entgeltliche Tätigkeit über eine Staatsgrenze hinweg aus.
- 2fehltNach dem Gesamtbild keine dauerhafte NiederlassungDas zusätzliche Büro dient der stabilen und kontinuierlichen Betreuung der örtlichen Kundschaft auf unbestimmte Zeit.
Typische Fehler
FehlerDer vorübergehende Charakter wird allein anhand der bisherigen Dauer der Tätigkeit beurteilt.
RichtigNeben der Dauer sind auch Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr und Kontinuität in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen.
FehlerBereits ein Arbeitsraum im Aufnahmestaat wird zwingend als Niederlassung eingeordnet.
RichtigEine für die Leistungserbringung erforderliche Infrastruktur schließt den vorübergehenden Charakter für sich genommen nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema