Definitionen
Vertreter ohne Vertretungsmacht
§ 179 BGB · ZivilrechtVertreter ohne Vertretungsmacht ist, wer eine eigene Willenserklärung im Namen eines anderen abgibt, ohne die dafür erforderliche Vertretungsmacht zu besitzen. Verweigert der Vertretene die Genehmigung eines so geschlossenen Vertrags, wird dieser für ihn nicht verbindlich und der Vertreter haftet dem Vertragspartner nach dessen Wahl auf Erfüllung oder Schadensersatz; kannte der Vertreter den Mangel nicht, ist die Haftung auf den Vertrauensschaden bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt. Die Haftung entfällt bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Vertragspartners vom Mangel sowie bei einem beschränkt geschäftsfähigen Vertreter, der ohne Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters handelt.
Wer für einen anderen auftritt, kann trotz fehlender Vertretungsmacht selbst für den Vertrag einstehen müssen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die volljährige Paula hat dem ebenfalls volljährigen Leon nicht erlaubt, für sie ein Fahrrad zu kaufen, und Leon ist zuvor nie für sie aufgetreten. Leon sucht im Fahrradladen selbst ein Rad für 600 Euro aus und erklärt dem Händler, er kaufe es im Namen von Paula. Der Händler stimmt zu und weiß nichts von der fehlenden Erlaubnis; er hat auch keinen Anlass, an Leons Berechtigung zu zweifeln. Paula erklärt dem Händler später, sie lehne den Kauf ab.
Trifft „Vertreter ohne Vertretungsmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigene WillenserklärungLeon entscheidet selbst über den Kauf und gibt eine eigene Vertragserklärung ab.
- 2erfülltHandeln im fremden NamenLeon macht deutlich, dass Paula und nicht er selbst Käuferin werden soll.
- 3erfülltFehlende VertretungsmachtLeon besitzt weder eine Vollmacht noch eine andere Grundlage, Paula bei diesem Kauf zu vertreten.
Die volljährige Paula bittet den ebenfalls volljährigen Leon, in ihrem Namen ein Fahrrad bis zu 700 Euro zu kaufen. Leon sucht im Fahrradladen selbst ein Rad für 600 Euro aus und erklärt dem Händler, er kaufe es im Namen von Paula. Der Händler stimmt zu.
Trifft „Vertreter ohne Vertretungsmacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEigene WillenserklärungLeon wählt das Fahrrad selbst aus und gibt eine eigene Vertragserklärung ab.
- 2erfülltHandeln im fremden NamenFür den Händler ist erkennbar, dass Leon den Kauf für Paula abschließen will.
- 3fehltFehlende VertretungsmachtPaula hat Leon zum Kauf bevollmächtigt, und der Preis von 600 Euro liegt innerhalb der erlaubten Grenze.
Typische Fehler
FehlerSchon während der noch offenen Entscheidung des Vertretenen wird eine Haftung aus § 179 BGB angenommen.
RichtigDie Haftung setzt grundsätzlich voraus, dass der Vertretene die Genehmigung verweigert; ein bloßes Abwarten während des Schwebezustands genügt nicht.
FehlerDie Unkenntnis des Vertreters vom eigenen Vollmachtsmangel wird als vollständiger Haftungsausschluss behandelt.
RichtigBei sonst erfüllten Haftungsvoraussetzungen begrenzt die Unkenntnis die Haftung auf den Vertrauensschaden bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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