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Vertrauenstatbestand

§ 48 Abs. 2 VwVfG · Öffentliches Recht

Ein Vertrauenstatbestand liegt vor, wenn eine Behörde durch ihr Verhalten, insbesondere durch den Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts oder eine sonstige amtliche Erklärung, eine objektiv geeignete Grundlage für die Erwartung auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage geschaffen hat. Eine Vermögensdisposition des Bürgers ist dafür nicht erforderlich; ob der Bürger tatsächlich vertraut hat und sein Vertrauen schutzwürdig ist, ist gesondert zu prüfen.

Merksatz

Die Vertrauensgrundlage ist von tatsächlichem Vertrauen und dessen Schutzwürdigkeit zu trennen.

Grundlage oder Betätigung des Vertrauens?Links steht das vertrauensbegründende Verhalten der Behörde, rechts das darauf gestützte Verhalten des Bürgers.
Vertrauenstatbestand
Vertrauensbetätigung
Anknüpfungspunkt
Die Behörde schafft eine objektive Vertrauensgrundlage.
Der Bürger richtet sein Verhalten nach dieser Grundlage.
Beispiel
Ein Zuschuss wird durch Bescheid bewilligt.
Die ausgezahlte Leistung wird im Vertrauen darauf ausgegeben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die Förderbehörde teilt Lea in einem schriftlichen Bescheid mit, dass sie einen Zuschuss von 800 Euro erhält. 1Die Behörde überweist den Betrag. Bei der Berechnung hat sie versehentlich eine interne Rechengröße falsch eingesetzt. Lea lässt das Geld unberührt auf ihrem Konto.

Trifft „Vertrauenstatbestand“ hier zu?

„Vertrauenstatbestand“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behördliches Verhalten
    Die Auszahlung ist ein Verhalten der Behörde.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Grundlage für eine Fortbestandserwartung
    Die verbindliche Bewilligung schafft eine Vertrauensgrundlage, auch wenn Lea das Geld noch nicht ausgegeben hat.
    erfüllt
BFall B

1Die Förderbehörde schreibt Lea zu ihrem Antrag auf einen Zuschuss von 800 Euro, dass sie noch keine Entscheidung getroffen hat. Sie erklärt ausdrücklich, dass die Prüfung noch läuft und Lea sich nicht auf eine Bewilligung oder Auszahlung verlassen soll.

Trifft „Vertrauenstatbestand“ hier zu?

„Vertrauenstatbestand“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektive Grundlage für eine Fortbestandserwartung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Behördliches Verhalten
    Das Schreiben ist eine amtliche Mitteilung der Behörde.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Grundlage für eine Fortbestandserwartung
    Die ausdrücklich offene Entscheidung bietet keine Grundlage für die Erwartung einer gesicherten Begünstigung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Vertrauenstatbestand wird verneint, weil der Begünstigte die erhaltene Leistung noch nicht ausgegeben hat.

RichtigEine Vermögensdisposition ist keine Voraussetzung des Vertrauenstatbestands; sie betrifft die Betätigung des Vertrauens.

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