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Vertretungsmacht

§ 164 BGB · Zivilrecht

Vertretungsmacht ist die rechtliche Befugnis einer Person (Vertreter), durch eigene Willenserklärungen unmittelbar Rechte und Pflichten für einen anderen (Vertretenen) zu begründen, zu ändern oder aufzuheben; sie kann auf Gesetz (gesetzliche Vertretungsmacht) oder auf Rechtsgeschäft (Vollmacht) beruhen.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die rechtliche Befugnis gerade das konkrete Geschäft für den anderen umfasst.

Wo wird die Vertretungsmacht geprüft?Im üblichen Prüfungsaufbau folgt die Vertretungsmacht auf die eigene Erklärung und das erkennbare Handeln für einen anderen.
  1. 1
    Eigene Willenserklärung
    Der Handelnde erklärt einen eigenen Willen und übermittelt nicht nur eine fremde Erklärung.
  2. 2
    Handeln im fremden Namen
    Aus der Erklärung oder den Umständen muss hervorgehen, dass der Handelnde für einen anderen auftritt.
  3. 3
    Vertretungsmacht
    Die rechtliche Befugnis muss das konkrete Geschäft nach Inhalt und Umfang abdecken.
  1. 1
    Eigene Willenserklärung Der Handelnde erklärt einen eigenen Willen und übermittelt nicht nur eine fremde Erklärung.
  2. 2
    Handeln im fremden Namen Aus der Erklärung oder den Umständen muss hervorgehen, dass der Handelnde für einen anderen auftritt.
  3. 3
    Vertretungsmacht Die rechtliche Befugnis muss das konkrete Geschäft nach Inhalt und Umfang abdecken.
Vertretungsmacht

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna teilt dem Fahrradhändler schriftlich mit, dass Ben für sie ein Fahrrad bis zu einem Preis von 500 Euro kaufen darf. Ben wählt ein Fahrrad für 450 Euro aus und vereinbart mit dem Händler den Kauf, wobei er Anna ausdrücklich als Käuferin nennt.

Trifft „Vertretungsmacht“ hier zu?

„Vertretungsmacht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Befugnis zu eigenen Erklärungen mit unmittelbarer Wirkung für einen anderen
    Ben gibt eine eigene Erklärung für Anna ab, und der Kauf für 450 Euro ist von seiner Befugnis gedeckt.
    erfüllt
  2. 2
    Grundlage in Gesetz oder Rechtsgeschäft
    Anna hat Ben durch ihre Erklärung gegenüber dem Händler eine Vollmacht erteilt.
    erfüllt
BFall B

2Anna teilt dem Fahrradhändler schriftlich mit, dass Ben für sie ein Fahrrad bis zu einem Preis von 500 Euro kaufen darf. Ben wählt ein Fahrrad für 650 Euro aus und vereinbart mit dem Händler den Kauf, wobei er Anna ausdrücklich als Käuferin nennt.

Trifft „Vertretungsmacht“ hier zu?

„Vertretungsmacht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Befugnis zu eigenen Erklärungen mit unmittelbarer Wirkung für einen anderen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Befugnis zu eigenen Erklärungen mit unmittelbarer Wirkung für einen anderen
    Für den Kauf zu 650 Euro fehlt Ben die Befugnis, weil die Vollmacht auf 500 Euro begrenzt ist.
    fehlt
  2. 2
    Grundlage in Gesetz oder Rechtsgeschäft
    Eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht besteht, deckt aber dieses konkrete Geschäft nicht ab.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob irgendeine Vollmacht besteht, nicht aber, ob sie das konkrete Geschäft abdeckt.

RichtigAuch der Umfang der Befugnis muss geprüft werden; das konkrete Geschäft muss von ihr gedeckt sein.

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