Definitionen
Versuch
§ 22 StGB · StrafrechtEin Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, ohne dass die Tat vollendet wird.
Entscheidend ist das unmittelbare Ansetzen nach dem Tatplan, nicht bloß die Absicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anton will Ben töten und 2schießt deshalb mit einer geladenen Pistole aus kurzer Entfernung auf ihn. 3Der Schuss verfehlt Ben; er bleibt unverletzt.
Trifft „Versuch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAuf Tatbestandsverwirklichung gerichtete VorstellungAnton stellt sich die Tötung Bens vor und will sie verwirklichen.
- 2erfülltUnmittelbares AnsetzenMit dem Schuss führt Anton bereits die nach seinem Plan tödliche Handlung aus.
- 3erfülltKeine TatvollendungBen stirbt nicht, sodass das beabsichtigte Tötungsdelikt nicht vollendet ist.
1Anton will Ben töten und 2schießt deshalb mit einer geladenen Pistole aus kurzer Entfernung auf ihn. Die Kugel trifft Ben, der sofort an der Schussverletzung stirbt.
Trifft „Versuch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAuf Tatbestandsverwirklichung gerichtete VorstellungAnton stellt sich die Tötung Bens vor und will sie verwirklichen.
- 2erfülltUnmittelbares AnsetzenMit dem Schuss führt Anton bereits die nach seinem Plan tödliche Handlung aus.
- 3fehltKeine TatvollendungBen stirbt durch den gezielten Schuss, sodass das Tötungsdelikt vollendet ist.
1Anton will Ben am nächsten Abend erschießen. 3Er besorgt eine Pistole und legt sie zu Hause in einen Schrank. Ben hält sich währenddessen in einer anderen Stadt auf.
Trifft „Versuch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAuf Tatbestandsverwirklichung gerichtete VorstellungAnton hat sich zur Tötung Bens entschlossen.
- 2fehltUnmittelbares AnsetzenDas Beschaffen und Lagern der Pistole liegt noch deutlich vor der geplanten Tatausführung.
- 3erfülltKeine TatvollendungAnton hat noch nicht auf Ben eingewirkt; die geplante Tötung ist nicht eingetreten.
Typische Fehler
FehlerSchon der feste Tatentschluss und das Beschaffen eines Tatmittels werden als Versuch behandelt.
RichtigDer Tatentschluss allein genügt nicht; zusätzlich muss die Handlung die Schwelle zum unmittelbaren Ansetzen überschreiten.
FehlerDas unmittelbare Ansetzen wird allein anhand der tatsächlichen Umstände beurteilt, ohne den Tatplan zu berücksichtigen.
RichtigBei der Beurteilung des unmittelbaren Ansetzens ist die Tatvorstellung des Täters zugrunde zu legen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata