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Versuch

§ 22 StGB · Strafrecht

Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, ohne dass die Tat vollendet wird.

Merksatz

Entscheidend ist das unmittelbare Ansetzen nach dem Tatplan, nicht bloß die Absicht.

Wann wird Vorbereitung zum Versuch?Beide Stadien liegen vor der Vollendung. Entscheidend ist, ob nach dem Tatplan bereits unmittelbar zur Ausführung angesetzt wurde.
Versuch
Vorbereitungshandlung
Ausführungsschwelle
Das Handeln erreicht nach dem Tatplan bereits die Schwelle zur unmittelbaren Tatausführung.
Das Handeln bleibt noch vor dieser Schwelle.
Tatvollendung
Noch nicht eingetreten.
Ebenfalls noch nicht eingetreten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anton will Ben töten und 2schießt deshalb mit einer geladenen Pistole aus kurzer Entfernung auf ihn. 3Der Schuss verfehlt Ben; er bleibt unverletzt.

Trifft „Versuch“ hier zu?

„Versuch“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auf Tatbestandsverwirklichung gerichtete Vorstellung
    Anton stellt sich die Tötung Bens vor und will sie verwirklichen.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen
    Mit dem Schuss führt Anton bereits die nach seinem Plan tödliche Handlung aus.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Tatvollendung
    Ben stirbt nicht, sodass das beabsichtigte Tötungsdelikt nicht vollendet ist.
    erfüllt
BFall B

1Anton will Ben töten und 2schießt deshalb mit einer geladenen Pistole aus kurzer Entfernung auf ihn. Die Kugel trifft Ben, der sofort an der Schussverletzung stirbt.

Trifft „Versuch“ hier zu?

„Versuch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Tatvollendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auf Tatbestandsverwirklichung gerichtete Vorstellung
    Anton stellt sich die Tötung Bens vor und will sie verwirklichen.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen
    Mit dem Schuss führt Anton bereits die nach seinem Plan tödliche Handlung aus.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Tatvollendung
    Ben stirbt durch den gezielten Schuss, sodass das Tötungsdelikt vollendet ist.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Vorbereitungshandlung

1Anton will Ben am nächsten Abend erschießen. 3Er besorgt eine Pistole und legt sie zu Hause in einen Schrank. Ben hält sich währenddessen in einer anderen Stadt auf.

Trifft „Versuch“ hier zu?

„Versuch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbares Ansetzen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auf Tatbestandsverwirklichung gerichtete Vorstellung
    Anton hat sich zur Tötung Bens entschlossen.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen
    Das Beschaffen und Lagern der Pistole liegt noch deutlich vor der geplanten Tatausführung.
    fehlt
  3. 3
    Keine Tatvollendung
    Anton hat noch nicht auf Ben eingewirkt; die geplante Tötung ist nicht eingetreten.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon der feste Tatentschluss und das Beschaffen eines Tatmittels werden als Versuch behandelt.

RichtigDer Tatentschluss allein genügt nicht; zusätzlich muss die Handlung die Schwelle zum unmittelbaren Ansetzen überschreiten.

Voraussetzung vergessen

FehlerDas unmittelbare Ansetzen wird allein anhand der tatsächlichen Umstände beurteilt, ohne den Tatplan zu berücksichtigen.

RichtigBei der Beurteilung des unmittelbaren Ansetzens ist die Tatvorstellung des Täters zugrunde zu legen.

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