Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Versuch der Beteiligung

§ 30 StGB · Strafrecht

§ 30 StGB erfasst Vorstufen der Beteiligung auch ohne Versuch der Haupttat: Strafbar ist, wer einen anderen zu bestimmen versucht (Abs. 1), sowie wer sich bereit erklärt, das Erbieten eines anderen annimmt oder sich mit einem anderen verabredet (Abs. 2), jeweils zur Begehung eines Verbrechens oder zur Anstiftung hierzu; die Vorschrift ist auf Verbrechen beschränkt und stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Akzessorietät dar.

Merksatz

Bestimmte Beteiligungshandlungen können schon strafbar sein, bevor die Haupttat überhaupt versucht wird.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna fordert Ben in einem persönlichen Gespräch ernsthaft auf, Clara dazu zu bringen, Paul vorsätzlich zu töten. Sie will, dass Ben Clara zu dieser Tötung überredet, doch Ben lehnt sofort ab. Keiner von ihnen unternimmt danach etwas.

Trifft „Versuch der Beteiligung“ hier zu?

„Versuch der Beteiligung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfasste Beteiligungshandlung
    Mit der an Ben gerichteten Aufforderung setzt Anna unmittelbar dazu an, ihn zur Anstiftung Claras zu bewegen.
    erfüllt
  2. 2
    Verbrechensbezug
    Die beabsichtigte Anstiftung betrifft ein vorsätzliches Tötungsdelikt und damit ein Verbrechen.
    erfüllt
BFall B

1Anna fordert Ben in einem persönlichen Gespräch ernsthaft auf, Clara dazu zu bringen, Pauls ungesichertes Fahrrad vom frei zugänglichen Vorplatz zu stehlen. Sie will, dass Ben Clara zur Mitnahme und zum Behalten des Fahrrads überredet, doch Ben lehnt sofort ab. Keiner von ihnen unternimmt danach etwas.

Trifft „Versuch der Beteiligung“ hier zu?

„Versuch der Beteiligung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbrechensbezug

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfasste Beteiligungshandlung
    Mit der an Ben gerichteten Aufforderung setzt Anna unmittelbar dazu an, ihn zur Anstiftung Claras zu bewegen.
    erfüllt
  2. 2
    Verbrechensbezug
    Der geplante einfache Diebstahl ist ein Vergehen, sodass auch die darauf gerichtete Anstiftung den erforderlichen Verbrechensbezug nicht herstellt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie versuchte Anstiftung zu einem einfachen Diebstahl nach § 30 StGB bestrafen.

Richtig§ 30 StGB erfasst nur Handlungen mit Bezug zu einem Verbrechen, nicht zu einem bloßen Vergehen.

Verwechslung

FehlerDen bloßen Versuch einer Beihilfe als weiteren Fall des § 30 StGB behandeln.

RichtigEin bloßer Beihilfeversuch genügt nicht; erforderlich ist eine der in § 30 StGB genannten Beteiligungshandlungen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.