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Verstrickung

§ 808 ZPO · Zivilrecht

Verstrickung bezeichnet die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme einer Sache durch staatlichen Hoheitsakt (insbesondere Pfändung), durch die der Schuldner in seiner Verfügungsbefugnis beschränkt wird und die Sache dem Zugriff des Vollstreckungsorgans unterworfen ist.

Merksatz

Die staatliche Bindung einer Sache für die Vollstreckung setzt nicht zwingend ihre Wegnahme voraus.

Verstrickung oder Pfändungspfandrecht?Die linke Seite betrifft den staatlichen Zugriff, die rechte die Sicherung des Gläubigers.
Verstrickung
Pfändungspfandrecht
Rechtsnatur
Öffentlich-rechtliche Beschlagnahme
Pfandrecht des Gläubigers; Rechtsnatur umstritten (h.M. gemischte Theorie)
Kernwirkung
Bindung der Sache an die staatliche Vollstreckung
Bevorzugte Befriedigung aus dem Verwertungserlös

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Wegen einer gerichtlich festgestellten Geldforderung kommt ein Gerichtsvollzieher zum Schuldner; die erforderlichen Unterlagen wurden bereits zugestellt. 1Im Keller steht ein überzähliger Esstisch des Schuldners, den dieser verkaufen möchte. 2Der Gerichtsvollzieher erklärt, dass er den Tisch zur späteren Versteigerung sichert. 3Er lässt den Tisch im Keller stehen und klebt gut sichtbar ein amtliches Pfandsiegel darauf.

Trifft „Verstrickung“ hier zu?

„Verstrickung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sache als Gegenstand
    Der Esstisch ist ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Staatlicher Hoheitsakt
    Der Gerichtsvollzieher handelt als staatliches Vollstreckungsorgan.
    erfüllt
  3. 3
    Verfügungsbeschränkung und staatliche Vollstreckungsbindung
    Das sichtbare Siegel bindet den Tisch wirksam an die Vollstreckung und beschränkt die Verfügungsbefugnis des Schuldners.
    erfüllt
BFall B

Wegen einer gerichtlich festgestellten Geldforderung kommt ein Gerichtsvollzieher zum Schuldner; die erforderlichen Unterlagen wurden bereits zugestellt. 1Im Keller steht ein überzähliger Esstisch des Schuldners, den dieser verkaufen möchte. 2Der Gerichtsvollzieher erklärt, dass er den Tisch zur späteren Versteigerung sichert. Er lässt den Tisch unverändert im Keller stehen, nimmt ihn nicht an sich und bringt weder ein Pfandsiegel noch eine andere Kennzeichnung an.

Trifft „Verstrickung“ hier zu?

„Verstrickung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verfügungsbeschränkung und staatliche Vollstreckungsbindung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sache als Gegenstand
    Der Esstisch ist ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Staatlicher Hoheitsakt
    Auch der fehlerhafte Vollstreckungsversuch erfolgt durch ein staatliches Vollstreckungsorgan.
    erfüllt
  3. 3
    Verfügungsbeschränkung und staatliche Vollstreckungsbindung
    Ohne Besitzergreifung oder erkennbare Kennzeichnung entsteht hier keine wirksame Beschlagnahme.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine beim Schuldner belassene Sache wird allein wegen der fehlenden Wegnahme für unverstrickt gehalten.

RichtigDie Sache kann beim Schuldner bleiben; die Pfändung muss dann nach außen erkennbar gemacht werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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