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Versuchsbeginn

§ 22 StGB · Strafrecht

Der Versuch beginnt, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestands ansetzt, d.h. er überschreitet die Schwelle zum 'Jetzt geht es los', indem er eine Handlung vornimmt, die ohne wesentliche Zwischenschritte in die Tatbestandsverwirklichung einmündet.

Merksatz

Maßgeblich ist die Ausführungsnähe aus Tätersicht, nicht allein die objektive Gefährlichkeit der Handlung.

Vorbereitung oder Versuchsbeginn?Beide Seiten werden anhand des Tatplans beurteilt. Entscheidend ist, wie nah die Handlung bereits an der Ausführung liegt.
Versuchsbeginn
Vorbereitungshandlung
Ausführungsschwelle
Nach der Tätervorstellung bereits überschritten.
Noch nicht überschritten, auch wenn der Tatentschluss feststeht.
Weitere Schritte
Keine wesentlichen Zwischenschritte bis zur Tatbestandsverwirklichung.
Wesentliche Zwischenschritte stehen noch aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Timo will Lara töten und hält seine Pistole für geladen. 2Er steht unmittelbar vor ihr, zielt auf ihre Brust und drückt ab. Die Pistole ist unbemerkt ungeladen.

Trifft „Versuchsbeginn“ hier zu?

„Versuchsbeginn“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beurteilung nach der Tätervorstellung
    Nach Timos Vorstellung kann der Schuss Lara töten.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen ohne wesentliche Zwischenschritte
    Mit dem Abdrücken führt Timo nach seinem Tatplan bereits die tödliche Schusshandlung aus.
    erfüllt
BFall B

Timo will Lara am Abend mit einem Messer töten. Morgens schleift er dafür zu Hause die Klinge. 1Nach seinem Plan muss er anschließend noch zu Laras eine Stunde entfernter Wohnung fahren und dort auf ihre Rückkehr warten.

Trifft „Versuchsbeginn“ hier zu?

„Versuchsbeginn“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbares Ansetzen ohne wesentliche Zwischenschritte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beurteilung nach der Tätervorstellung
    Für die Beurteilung ist Timos Vorstellung vom weiteren Tatablauf maßgeblich.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen ohne wesentliche Zwischenschritte
    Die Fahrt zu Laras Wohnung und das Warten auf ihre Rückkehr stehen als wesentliche Zwischenschritte noch aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin fester Tatentschluss wird bereits als Versuchsbeginn behandelt.

RichtigZusätzlich muss der Täter nach seinem Tatplan die Grenze von der Vorbereitung zur unmittelbaren Ausführung überschreiten.

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