Definitionen
Vertikale unmittelbare Wirkung
Art. 288 AEUV · Öffentliches RechtDie vertikale unmittelbare Wirkung bezeichnet die Eigenschaft von Normen des Unionsrechts, unmittelbar Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem Staat (vertikal) zu begründen, ohne dass es einer Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber bedarf, sofern die Norm hinreichend klar, bestimmt und unbedingt ist. Bei Richtlinien setzt dies zusätzlich voraus, dass die Umsetzungsfrist abgelaufen und die Richtlinie nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt ist. Aus solchen Richtlinienbestimmungen kann der Einzelne gegenüber dem Staat Rechte herleiten; der Staat darf daraus keine Pflichten zulasten des Einzelnen begründen.
Unmittelbar wirkende Richtlinien stärken den Einzelnen gegenüber dem Staat, ohne selbst staatliche Belastungsbefugnisse zu schaffen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine EU-Richtlinie bestimmt: „Für die Ausstellung eines Wohnsitznachweises dürfen staatliche Behörden höchstens zehn Euro verlangen.“ Ihre Umsetzungsfrist endete vor einem Jahr; nationale Vorschriften zur Umsetzung wurden nicht erlassen. Eine bereits vor Erlass der Richtlinie geltende nationale Gebührenregelung sieht für diesen Nachweis dreißig Euro vor. Lea beruft sich gegenüber der ausstellenden staatlichen Behörde auf die Richtlinie und verlangt eine Senkung ihrer Gebühr von dreißig auf zehn Euro.
Trifft „Vertikale unmittelbare Wirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNorm des UnionsrechtsDie herangezogene Bestimmung gehört zum Unionsrecht.
- 2erfülltVerhältnis zwischen Einzelnen und StaatLea macht die Bestimmung gegenüber einer staatlichen Behörde geltend.
- 3erfülltHinreichende Klarheit, Bestimmtheit und UnbedingtheitDie Bestimmung legt ohne weitere Bedingungen eine bestimmte Gebührenobergrenze fest.
- 4erfülltBei Richtlinien: abgelaufene UmsetzungsfristDie Frist ist bereits abgelaufen.
- 5erfülltBei Richtlinien: fehlende ordnungsgemäße UmsetzungDie Richtlinie wurde nicht in nationales Recht umgesetzt.
- 6erfülltBei Richtlinien: keine Pflichtbegründung zulasten des Einzelnen allein aus der RichtlinieDie Richtlinie wird zur Begrenzung der Gebühr und nicht zur Begründung einer Zahlungspflicht herangezogen.
Eine EU-Richtlinie bestimmt: „Für die Ausstellung eines Wohnsitznachweises dürfen staatliche Behörden höchstens zehn Euro verlangen.“ Ihre Umsetzungsfrist endet erst in sechs Monaten; nationale Vorschriften zur Umsetzung wurden noch nicht erlassen. Eine bereits vor Erlass der Richtlinie geltende nationale Gebührenregelung sieht für diesen Nachweis dreißig Euro vor. Lea beruft sich gegenüber der ausstellenden staatlichen Behörde auf die Richtlinie und verlangt eine Senkung ihrer Gebühr von dreißig auf zehn Euro.
Trifft „Vertikale unmittelbare Wirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNorm des UnionsrechtsDie herangezogene Bestimmung gehört zum Unionsrecht.
- 2erfülltVerhältnis zwischen Einzelnen und StaatLea macht die Bestimmung gegenüber einer staatlichen Behörde geltend.
- 3erfülltHinreichende Klarheit, Bestimmtheit und UnbedingtheitDie Bestimmung legt ohne weitere Bedingungen eine bestimmte Gebührenobergrenze fest.
- 4fehltBei Richtlinien: abgelaufene UmsetzungsfristDie Umsetzungsfrist läuft noch sechs Monate.
- 5erfülltBei Richtlinien: fehlende ordnungsgemäße UmsetzungEine Umsetzung ist bislang nicht erfolgt, auch wenn hierfür noch Zeit bleibt.
- 6erfülltBei Richtlinien: keine Pflichtbegründung zulasten des Einzelnen allein aus der RichtlinieDie Richtlinie soll Leas Gebührenlast begrenzen und keine Zahlungspflicht begründen.
Typische Fehler
FehlerEine klare und unbedingte Richtlinienbestimmung wird bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist als unmittelbar wirksam behandelt.
RichtigDie unmittelbare Wirkung einer Richtlinienbestimmung setzt zusätzlich den Ablauf der Umsetzungsfrist voraus.
FehlerDer Staat stützt eine neue Pflicht des Einzelnen allein auf eine nicht umgesetzte Richtlinie.
RichtigDer Staat darf aus der Richtlinie selbst keine Pflichten zulasten des Einzelnen herleiten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata