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Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

§§ 22, 25 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Der Versuch beginnt bei der Mittäterschaft nach der von der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre vertretenen Gesamtlösung, sobald einer der Mittäter zur Verwirklichung des gemeinsamen Tatplans unmittelbar ansetzt, da die Tatbeiträge der übrigen Mittäter gemäß § 25 Abs. 2 StGB wechselseitig zugerechnet werden. Nach der Einzellösung hingegen beginnt der Versuch für jeden Mittäter erst dann, wenn er selbst zur Verwirklichung seines eigenen Tatbeitrags unmittelbar ansetzt.

Merksatz

Das tatplangemäße unmittelbare Ansetzen eines Mittäters kann nach der Gesamtlösung auch die anderen ins Versuchsstadium führen.

Wo wird der Versuchsbeginn geprüft?Ausschnitt aus der Versuchsprüfung: Markiert ist die Stufe, auf der das Ansetzen eines Mittäters für alle wirkt.
  1. 1
    Tatentschluss
    Zunächst wird geprüft, ob der Täter zur Tat entschlossen ist.
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen
    Das tatplangemäße Ansetzen eines Mittäters wirkt nach der Gesamtlösung für alle.
  1. 1
    Tatentschluss Zunächst wird geprüft, ob der Täter zur Tat entschlossen ist.
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen Das tatplangemäße Ansetzen eines Mittäters wirkt nach der Gesamtlösung für alle.
Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben wollen nachts gemeinsam zwei Fahrräder aus einer verschlossenen Garage stehlen, jeweils ein Rad heraustragen und den Verkaufserlös hälftig teilen. Sie haben vereinbart, dass Anna zuerst die Tür aufbricht und Ben im Transporter an der nächsten Straßenecke wartet, bis er zum Heraustragen dazukommt. Wie verabredet setzt Anna das Brecheisen an der Garagentür an und beginnt, sie aufzuhebeln; die Fahrräder stehen direkt dahinter und sollen sofort weggebracht werden.

Trifft „Versuchsbeginn bei Mittäterschaft“ hier zu?

„Versuchsbeginn bei Mittäterschaft“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mittäterschaftliche Verbindung
    Beide planen eine gemeinsame Ausführung mit eigenen wesentlichen Beiträgen und gemeinsamer Beute.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln zur Umsetzung des gemeinsamen Tatplans
    Anna handelt entsprechend der gemeinsam festgelegten Aufgabenverteilung.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbares Ansetzen mindestens eines Mittäters
    Nach Annas Vorstellung soll sich die Wegnahme ohne wesentliche Zwischenschritte an das Aufbrechen anschließen.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben wollen nachts gemeinsam zwei Fahrräder aus einer verschlossenen Garage stehlen, jeweils ein Rad heraustragen und den Verkaufserlös hälftig teilen. Sie haben vereinbart, dass Anna zuerst die Tür aufbricht und Ben im Transporter an der nächsten Straßenecke wartet, bis er zum Heraustragen dazukommt. 2Wie verabredet packt Anna noch in ihrer Wohnung das Brecheisen ein, während Ben den Transporter vor dem Haus für die spätere Fahrt bereitstellt; die Garage ist zwei Kilometer entfernt.

Trifft „Versuchsbeginn bei Mittäterschaft“ hier zu?

„Versuchsbeginn bei Mittäterschaft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbares Ansetzen mindestens eines Mittäters

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mittäterschaftliche Verbindung
    Beide planen eine gemeinsame Ausführung mit eigenen wesentlichen Beiträgen und gemeinsamer Beute.
    erfüllt
  2. 2
    Handeln zur Umsetzung des gemeinsamen Tatplans
    Das Vorbereiten von Werkzeug und Fahrzeug entspricht ihrer gemeinsamen Vereinbarung.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbares Ansetzen mindestens eines Mittäters
    Beide bereiten die Tat noch fern vom Tatort vor; niemand setzt bereits unmittelbar zur Wegnahme an.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die erste vereinbarte Vorbereitungshandlung eines Mittäters wird als Versuchsbeginn für alle behandelt.

RichtigAuch die Gesamtlösung verlangt, dass mindestens ein Mittäter die Schwelle zum unmittelbaren Ansetzen überschreitet.

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch ein eigenmächtiger Angriff außerhalb des gemeinsamen Tatplans wird den anderen als Versuchsbeginn zugerechnet.

RichtigDas zugerechnete unmittelbare Ansetzen muss vom gemeinsamen Tatplan gedeckt sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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