Definitionen
Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
§§ 22, 25 Abs. 2 StGB · StrafrechtDer Versuch beginnt bei der Mittäterschaft nach der von der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre vertretenen Gesamtlösung, sobald einer der Mittäter zur Verwirklichung des gemeinsamen Tatplans unmittelbar ansetzt, da die Tatbeiträge der übrigen Mittäter gemäß § 25 Abs. 2 StGB wechselseitig zugerechnet werden. Nach der Einzellösung hingegen beginnt der Versuch für jeden Mittäter erst dann, wenn er selbst zur Verwirklichung seines eigenen Tatbeitrags unmittelbar ansetzt.
Das tatplangemäße unmittelbare Ansetzen eines Mittäters kann nach der Gesamtlösung auch die anderen ins Versuchsstadium führen.
- 1TatentschlussZunächst wird geprüft, ob der Täter zur Tat entschlossen ist.
- 2Unmittelbares AnsetzenDas tatplangemäße Ansetzen eines Mittäters wirkt nach der Gesamtlösung für alle.
- 1Tatentschluss Zunächst wird geprüft, ob der Täter zur Tat entschlossen ist.
- 2Unmittelbares Ansetzen Das tatplangemäße Ansetzen eines Mittäters wirkt nach der Gesamtlösung für alle.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben wollen nachts gemeinsam zwei Fahrräder aus einer verschlossenen Garage stehlen, jeweils ein Rad heraustragen und den Verkaufserlös hälftig teilen. Sie haben vereinbart, dass Anna zuerst die Tür aufbricht und Ben im Transporter an der nächsten Straßenecke wartet, bis er zum Heraustragen dazukommt. Wie verabredet setzt Anna das Brecheisen an der Garagentür an und beginnt, sie aufzuhebeln; die Fahrräder stehen direkt dahinter und sollen sofort weggebracht werden.
Trifft „Versuchsbeginn bei Mittäterschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMittäterschaftliche VerbindungBeide planen eine gemeinsame Ausführung mit eigenen wesentlichen Beiträgen und gemeinsamer Beute.
- 2erfülltHandeln zur Umsetzung des gemeinsamen TatplansAnna handelt entsprechend der gemeinsam festgelegten Aufgabenverteilung.
- 3erfülltUnmittelbares Ansetzen mindestens eines MittätersNach Annas Vorstellung soll sich die Wegnahme ohne wesentliche Zwischenschritte an das Aufbrechen anschließen.
1Anna und Ben wollen nachts gemeinsam zwei Fahrräder aus einer verschlossenen Garage stehlen, jeweils ein Rad heraustragen und den Verkaufserlös hälftig teilen. Sie haben vereinbart, dass Anna zuerst die Tür aufbricht und Ben im Transporter an der nächsten Straßenecke wartet, bis er zum Heraustragen dazukommt. 2Wie verabredet packt Anna noch in ihrer Wohnung das Brecheisen ein, während Ben den Transporter vor dem Haus für die spätere Fahrt bereitstellt; die Garage ist zwei Kilometer entfernt.
Trifft „Versuchsbeginn bei Mittäterschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMittäterschaftliche VerbindungBeide planen eine gemeinsame Ausführung mit eigenen wesentlichen Beiträgen und gemeinsamer Beute.
- 2erfülltHandeln zur Umsetzung des gemeinsamen TatplansDas Vorbereiten von Werkzeug und Fahrzeug entspricht ihrer gemeinsamen Vereinbarung.
- 3fehltUnmittelbares Ansetzen mindestens eines MittätersBeide bereiten die Tat noch fern vom Tatort vor; niemand setzt bereits unmittelbar zur Wegnahme an.
Typische Fehler
FehlerSchon die erste vereinbarte Vorbereitungshandlung eines Mittäters wird als Versuchsbeginn für alle behandelt.
RichtigAuch die Gesamtlösung verlangt, dass mindestens ein Mittäter die Schwelle zum unmittelbaren Ansetzen überschreitet.
FehlerAuch ein eigenmächtiger Angriff außerhalb des gemeinsamen Tatplans wird den anderen als Versuchsbeginn zugerechnet.
RichtigDas zugerechnete unmittelbare Ansetzen muss vom gemeinsamen Tatplan gedeckt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema