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Versteckter Mangel

§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB · Zivilrecht

Ein versteckter Mangel ist ein Sachmangel, der bei einer im Rahmen der Abnahme oder Übergabe üblichen und zumutbaren Untersuchung nicht erkennbar ist und erst später zutage tritt.

Merksatz

Die spätere Entdeckung allein verschiebt den Beginn der kaufrechtlichen Verjährung nicht.

Wann beginnt und endet die Verjährung?Beispiel: Tischkauf zwischen Privatpersonen mit gesetzlicher Zweijahresfrist, ohne Arglist, Hemmung oder Neubeginn.
  1. Tag 0
    Ablieferung und Fristbeginn
    Der Tisch wird geliefert. Die Verjährungsfrist beginnt.
  2. Nach 18 Monaten
    Mangel tritt zutage
    Der bei üblicher Untersuchung zunächst nicht erkennbare Fehler zeigt sich.
  3. Nach zwei Jahren
    Fristende
    Die gesetzliche Zweijahresfrist läuft ab.
  1. Ablieferung und Fristbeginn Der Tisch wird geliefert. Die Verjährungsfrist beginnt.
  2. Mangel tritt zutage Der bei üblicher Untersuchung zunächst nicht erkennbare Fehler zeigt sich.
  3. Fristende Die gesetzliche Zweijahresfrist läuft ab.
Zweijährige Verjährungsfrist

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora kauft von Paul einen neuen Esstisch. 1Bei der Lieferung eine Woche später ist das Holz im Inneren eines Tischbeins bereits gerissen; 2der Riss ist selbst bei sorgfältigem Anschauen und normalem Ausprobieren nicht zu erkennen. Drei Monate später bricht das Tischbein bei gewöhnlicher Benutzung genau an dieser Stelle.

Trifft „Versteckter Mangel“ hier zu?

„Versteckter Mangel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sachmangel
    Das bereits bei Lieferung beschädigte Tischbein beeinträchtigt die Belastbarkeit des Tisches.
    erfüllt
  2. 2
    Zunächst nicht erkennbar, erst später hervorgetreten
    Eine übliche und zumutbare Untersuchung hätte den Riss bei Lieferung nicht aufgedeckt; er zeigt sich erst durch den späteren Bruch.
    erfüllt
BFall B

Nora kauft von Paul einen neuen Esstisch. 1Eine Woche nach dem Kauf liefert Paul den Tisch mit einem vollständig durchgebrochenen Tischbein; Nora sieht den Bruch sofort beim Abladen.

Trifft „Versteckter Mangel“ hier zu?

„Versteckter Mangel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zunächst nicht erkennbar, erst später hervorgetreten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sachmangel
    Das gebrochene Tischbein verhindert die gewöhnliche Nutzung des Tisches.
    erfüllt
  2. 2
    Zunächst nicht erkennbar, erst später hervorgetreten
    Der Bruch ist schon bei Lieferung ohne Weiteres erkennbar und wird sofort bemerkt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin versteckter Mangel wird ohne Weiteres einem arglistig verschwiegenen Mangel gleichgestellt.

RichtigDie besondere Verjährungsregel wegen Arglist setzt ein arglistiges Verschweigen durch den Verkäufer voraus; fehlende Erkennbarkeit allein genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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