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Versuchter Meineid

§§ 154 I, 22, 23 StGB · Strafrecht

Der versuchte Meineid liegt vor, wenn der Täter mit dem Vorsatz, vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch zu schwören, unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt, ohne den Meineid zu vollenden. Beim Nacheid beginnt der Versuch nach der Rechtsprechung mit dem Ansetzen zum Sprechen der Eidesformel, nicht schon mit der falschen Aussage. Beim Voreid beginnt er mit dem Ansetzen zur falschen Aussage nach der Eidesleistung.

Merksatz

Beim Nacheid sind falsche Aussage und falsches Schwören zwei unterschiedliche Schritte.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Vor dem Strafgericht sagt Lea als Zeugin bewusst wahrheitswidrig, sie habe Ben am Tatabend zu Hause gesehen; sie will diese Angabe auch beschwören. 2Nachdem das Gericht ihr die Eidesformel vorgesprochen hat, beginnt Lea mit dem Wort „Ich“. 3Ein Feueralarm unterbricht sie, bevor sie weitere Worte der Eidesformel aussprechen kann.

Trifft „Versuchter Meineid“ hier zu?

„Versuchter Meineid“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatentschluss zum falschen Schwören
    Lea will ihre wissentlich falsche Aussage vor einem zur Eidesabnahme zuständigen Gericht beeidigen.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen
    Lea hat bereits begonnen, die Eidesformel zu sprechen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Vollendung
    Die Eidesformel bleibt unvollständig, sodass der Meineid noch nicht vollendet ist.
    erfüllt
BFall B

Lea wartet vor ihrer Zeugenvernehmung im Flur des Strafgerichts. 1Sie hat fest vor, dem Gericht wahrheitswidrig zu sagen, sie habe Ben am Tatabend zu Hause gesehen, und diese Angabe anschließend zu beschwören. 3Sie wurde noch nicht in den Sitzungssaal gerufen und hat weder ausgesagt noch einen Eid gesprochen.

Trifft „Versuchter Meineid“ hier zu?

„Versuchter Meineid“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbares Ansetzen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatentschluss zum falschen Schwören
    Lea ist entschlossen, vor dem zuständigen Gericht eine bewusst falsche Aussage zu beeidigen.
    erfüllt
  2. 2
    Unmittelbares Ansetzen
    Das Warten vor der Vernehmung liegt noch deutlich vor dem Ansetzen zur Eidesleistung.
    fehlt
  3. 3
    Keine Vollendung
    Ohne eine Eidesleistung ist der geplante Meineid nicht vollendet.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einer objektiv falschen Aussage und dem begonnenen Eid wird ohne Prüfung des Vorsatzes auf einen Versuch geschlossen.

RichtigDer Vorsatz muss auch die Unrichtigkeit der beschworenen Aussage umfassen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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