Definitionen
Verbrechen
§ 12 I StGB · StrafrechtVerbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Entscheidend ist die gesetzliche Mindeststrafe, nicht die im Einzelfall verhängte Strafe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Max schlägt einen Passanten zu Boden, um ihm sein Bargeld wegzunehmen. Anschließend holt er das Geld aus dessen Jackentasche und steckt es ein, um es für sich zu behalten. 1Der Passant hat weder zugestimmt noch Max angegriffen.
Trifft „Verbrechen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidrige TatDie gewaltsame Wegnahme des fremden Geldes ist nicht gerechtfertigt.
- 2erfülltGesetzliche Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem JahrDer Raub ist nach § 249 Abs. 1 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht.
1Max zieht einem Passanten unbemerkt einen Geldschein aus der Jackentasche und steckt ihn ein, um ihn für sich zu behalten. Der Passant hat dem nicht zugestimmt.
Trifft „Verbrechen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtswidrige TatDie heimliche Wegnahme des fremden Geldscheins ist nicht gerechtfertigt.
- 2fehltGesetzliche Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem JahrDer einfache Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB ist auch mit Geldstrafe bedroht und hat keine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Typische Fehler
FehlerDie Einteilung wird von der tatsächlich verhängten Strafe abhängig gemacht.
RichtigMaßgeblich ist die gesetzliche Mindestandrohung, nicht die im Urteil ausgesprochene Strafe.
FehlerEin minder schwerer Fall wird wegen seines niedrigeren Strafrahmens als Vergehen eingeordnet.
RichtigEin minder schwerer Fall ändert die Einteilung nicht; beispielsweise bleibt auch ein minder schwerer Raub ein Verbrechen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata