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Verbrechen

§ 12 I StGB · Strafrecht

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Merksatz

Entscheidend ist die gesetzliche Mindeststrafe, nicht die im Einzelfall verhängte Strafe.

Was unterscheidet Verbrechen und Vergehen?Die erste Zeile zeigt die Grenze zwischen beiden Kategorien. Die zweite zeigt, welche Strafrahmenänderungen diese Grenze nicht verschieben.
Verbrechen
Vergehen
Mindeststrafe
Ab einem Jahr Freiheitsstrafe.
Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe.
Strafrahmenänderungen
Schärfungen und Milderungen im Allgemeinen Teil sowie besonders schwere oder minder schwere Fälle ändern die Einteilung nicht.
Schärfungen und Milderungen im Allgemeinen Teil sowie besonders schwere oder minder schwere Fälle ändern die Einteilung nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Max schlägt einen Passanten zu Boden, um ihm sein Bargeld wegzunehmen. Anschließend holt er das Geld aus dessen Jackentasche und steckt es ein, um es für sich zu behalten. 1Der Passant hat weder zugestimmt noch Max angegriffen.

Trifft „Verbrechen“ hier zu?

„Verbrechen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtswidrige Tat
    Die gewaltsame Wegnahme des fremden Geldes ist nicht gerechtfertigt.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
    Der Raub ist nach § 249 Abs. 1 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht.
    erfüllt
BFall B

1Max zieht einem Passanten unbemerkt einen Geldschein aus der Jackentasche und steckt ihn ein, um ihn für sich zu behalten. Der Passant hat dem nicht zugestimmt.

Trifft „Verbrechen“ hier zu?

„Verbrechen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliche Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtswidrige Tat
    Die heimliche Wegnahme des fremden Geldscheins ist nicht gerechtfertigt.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Mindestfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
    Der einfache Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB ist auch mit Geldstrafe bedroht und hat keine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Einteilung wird von der tatsächlich verhängten Strafe abhängig gemacht.

RichtigMaßgeblich ist die gesetzliche Mindestandrohung, nicht die im Urteil ausgesprochene Strafe.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin minder schwerer Fall wird wegen seines niedrigeren Strafrahmens als Vergehen eingeordnet.

RichtigEin minder schwerer Fall ändert die Einteilung nicht; beispielsweise bleibt auch ein minder schwerer Raub ein Verbrechen.

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