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Verbraucherbauvertrag

§ 650i BGB · Zivilrecht

Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet wird, ein neues Gebäude zu errichten oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude durchzuführen. Der Unternehmer muss den Neubau oder Umbau insgesamt schulden; ein Auftrag nur über ein einzelnes Gewerk genügt nicht. Umbaumaßnahmen sind erheblich, wenn sie nach Umfang und Komplexität einem Neubau vergleichbar sind.

Merksatz

Nicht jeder Bauvertrag mit einem Verbraucher ist ein Verbraucherbauvertrag.

Was unterscheidet beide Vertragsarten?Der Verbraucherbauvertrag ist ein besonderer Bauvertrag. Nicht jeder Bauvertrag mit einem Verbraucher fällt unter diese Sonderregeln.
Verbraucherbauvertrag
Bauvertrag
Vertragsparteien
Unternehmer und Verbraucher.
Nicht auf Verbraucher als Besteller beschränkt.
Bauvorhaben
Neubau eines Gebäudes oder erheblicher Umbau.
Auch andere Bauarbeiten können erfasst sein.
Leistungsumfang
Neubau oder Umbau als Ganzes.
Auch einzelne Gewerke können genügen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die selbstständige Bauunternehmerin Eva betreibt gewerblich ein Bauunternehmen. 2Anna beauftragt Eva ausschließlich für ihre private Wohnnutzung 3mit der Errichtung eines neuen Einfamilienhauses. Nach dem per E-Mail geschlossenen Vertrag 4übernimmt Eva die vollständige Errichtung des Hauses bis zur Bezugsfertigkeit.

Trifft „Verbraucherbauvertrag“ hier zu?

„Verbraucherbauvertrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unternehmer als Auftragnehmer
    Eva übernimmt den Auftrag im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Verbraucher als Auftraggeber
    Anna handelt zu privaten Zwecken.
    erfüllt
  3. 3
    Neubau eines Gebäudes oder erheblicher Umbau
    Das Einfamilienhaus ist ein neu zu errichtendes Gebäude.
    erfüllt
  4. 4
    Gesamtes Vorhaben als geschuldete Leistung
    Eva schuldet den gesamten Neubau und nicht nur eine einzelne Bauleistung.
    erfüllt
BFall B

1Die selbstständige Bauunternehmerin Eva betreibt gewerblich ein Bauunternehmen. Die Bürobedarf GmbH beauftragt Eva für ihren Geschäftsbetrieb 3mit der Errichtung eines neuen Bürogebäudes. Nach dem per E-Mail geschlossenen Vertrag 4übernimmt Eva die vollständige Errichtung des Gebäudes bis zur Bezugsfertigkeit.

Trifft „Verbraucherbauvertrag“ hier zu?

„Verbraucherbauvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbraucher als Auftraggeber

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unternehmer als Auftragnehmer
    Eva übernimmt den Auftrag im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Verbraucher als Auftraggeber
    Die GmbH ist keine natürliche Person und daher kein Verbraucher.
    fehlt
  3. 3
    Neubau eines Gebäudes oder erheblicher Umbau
    Auch ein Bürogebäude ist ein Gebäude im Sinne der Vorschrift.
    erfüllt
  4. 4
    Gesamtes Vorhaben als geschuldete Leistung
    Eva schuldet den gesamten Neubau und nicht nur eine einzelne Bauleistung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJeder Auftrag eines Verbrauchers über ein einzelnes Gewerk beim Hausbau wird als Verbraucherbauvertrag eingeordnet.

RichtigDie Beauftragung nur eines einzelnen Gewerks genügt nicht; erforderlich ist die Verpflichtung zum Neubau oder erheblichen Umbau insgesamt.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür den Abschluss wird eine eigenhändige Unterschrift verlangt.

RichtigDie vorgeschriebene Textform setzt keine eigenhändige Unterschrift voraus.

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