Definitionen
Verbraucherbauvertrag
§ 650i BGB · ZivilrechtEin Verbraucherbauvertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet wird, ein neues Gebäude zu errichten oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude durchzuführen. Der Unternehmer muss den Neubau oder Umbau insgesamt schulden; ein Auftrag nur über ein einzelnes Gewerk genügt nicht. Umbaumaßnahmen sind erheblich, wenn sie nach Umfang und Komplexität einem Neubau vergleichbar sind.
Nicht jeder Bauvertrag mit einem Verbraucher ist ein Verbraucherbauvertrag.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die selbstständige Bauunternehmerin Eva betreibt gewerblich ein Bauunternehmen. 2Anna beauftragt Eva ausschließlich für ihre private Wohnnutzung 3mit der Errichtung eines neuen Einfamilienhauses. Nach dem per E-Mail geschlossenen Vertrag 4übernimmt Eva die vollständige Errichtung des Hauses bis zur Bezugsfertigkeit.
Trifft „Verbraucherbauvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnternehmer als AuftragnehmerEva übernimmt den Auftrag im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
- 2erfülltVerbraucher als AuftraggeberAnna handelt zu privaten Zwecken.
- 3erfülltNeubau eines Gebäudes oder erheblicher UmbauDas Einfamilienhaus ist ein neu zu errichtendes Gebäude.
- 4erfülltGesamtes Vorhaben als geschuldete LeistungEva schuldet den gesamten Neubau und nicht nur eine einzelne Bauleistung.
1Die selbstständige Bauunternehmerin Eva betreibt gewerblich ein Bauunternehmen. Die Bürobedarf GmbH beauftragt Eva für ihren Geschäftsbetrieb 3mit der Errichtung eines neuen Bürogebäudes. Nach dem per E-Mail geschlossenen Vertrag 4übernimmt Eva die vollständige Errichtung des Gebäudes bis zur Bezugsfertigkeit.
Trifft „Verbraucherbauvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnternehmer als AuftragnehmerEva übernimmt den Auftrag im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
- 2fehltVerbraucher als AuftraggeberDie GmbH ist keine natürliche Person und daher kein Verbraucher.
- 3erfülltNeubau eines Gebäudes oder erheblicher UmbauAuch ein Bürogebäude ist ein Gebäude im Sinne der Vorschrift.
- 4erfülltGesamtes Vorhaben als geschuldete LeistungEva schuldet den gesamten Neubau und nicht nur eine einzelne Bauleistung.
Typische Fehler
FehlerJeder Auftrag eines Verbrauchers über ein einzelnes Gewerk beim Hausbau wird als Verbraucherbauvertrag eingeordnet.
RichtigDie Beauftragung nur eines einzelnen Gewerks genügt nicht; erforderlich ist die Verpflichtung zum Neubau oder erheblichen Umbau insgesamt.
FehlerFür den Abschluss wird eine eigenhändige Unterschrift verlangt.
RichtigDie vorgeschriebene Textform setzt keine eigenhändige Unterschrift voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata