Definitionen
Verdeckter Ermittler
§ 110a Abs. 2 S. 1 StPO · Öffentliches RechtEin Verdeckter Ermittler ist ein Beamter des Polizeidienstes, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) tätig wird, um Informationen zur Aufklärung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr zu gewinnen, ohne dabei seine wahre Identität oder Zugehörigkeit zur Polizei zu offenbaren.
Entscheidend ist die dauerhaft angelegte Legende, nicht bloß das Verbergen der Polizeizugehörigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
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1Polizeibeamtin Lara ermittelt wegen einer Serie bewaffneter Raubüberfälle. 2Ihre Dienststelle stattet sie mit dem erfundenen Namen Nina Berg und einer erfundenen Lebensgeschichte aus, die sie über längere Zeit auch bei künftigen Kontakten verwenden soll. Unter diesen Angaben spricht sie mit einem Verdächtigen, 3um dessen Beteiligung an den Überfällen zu klären. 4Dabei hält sie ihren echten Namen und ihre Arbeit bei der Polizei geheim.
Trifft „Verdeckter Ermittler“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeamter des PolizeidienstesLara gehört als Beamtin dem Polizeidienst an.
- 2erfülltVerliehene, dauerhaft angelegte veränderte IdentitätDie Dienststelle gibt ihr eine falsche Identität vor, deren Verwendung auf Dauer angelegt ist.
- 3erfülltInformationsgewinnung zur Strafaufklärung oder GefahrenabwehrDas Gespräch dient der Aufklärung von Straftaten.
- 4erfülltGeheimhaltung der wahren Identität und PolizeizugehörigkeitLara offenbart weder ihre wahre Identität noch ihre Zugehörigkeit zur Polizei.
1Polizeibeamter Martin ermittelt wegen einer Serie bewaffneter Raubüberfälle. Seine Dienststelle gibt ihm einen erfundenen Namen und eine erfundene Lebensgeschichte ausschließlich für ein einziges Gespräch vor; danach soll er diese Angaben nicht mehr verwenden. Unter diesen Angaben spricht er mit einem Verdächtigen, 3um dessen Beteiligung an den Überfällen zu klären. 4Dabei hält er seinen echten Namen und seine Arbeit bei der Polizei geheim.
Trifft „Verdeckter Ermittler“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeamter des PolizeidienstesMartin gehört als Beamter dem Polizeidienst an.
- 2fehltVerliehene, dauerhaft angelegte veränderte IdentitätDie falsche Identität ist zwar dienstlich vorgegeben, aber ausdrücklich auf ein einziges Gespräch beschränkt.
- 3erfülltInformationsgewinnung zur Strafaufklärung oder GefahrenabwehrDas Gespräch dient der Aufklärung von Straftaten.
- 4erfülltGeheimhaltung der wahren Identität und PolizeizugehörigkeitMartin offenbart weder seine wahre Identität noch seine Zugehörigkeit zur Polizei.
Typische Fehler
FehlerPrivate Vertrauenspersonen werden wegen ihres verdeckten Auftretens als Verdeckte Ermittler eingeordnet.
RichtigVerdeckte Ermittler müssen Polizeibeamte sein; private Vertrauenspersonen fallen nicht darunter.