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Verdeckter Ermittler

§ 110a Abs. 2 S. 1 StPO · Öffentliches Recht

Ein Verdeckter Ermittler ist ein Beamter des Polizeidienstes, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) tätig wird, um Informationen zur Aufklärung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr zu gewinnen, ohne dabei seine wahre Identität oder Zugehörigkeit zur Polizei zu offenbaren.

Merksatz

Entscheidend ist die dauerhaft angelegte Legende, nicht bloß das Verbergen der Polizeizugehörigkeit.

Welche Bedeutung hat die dauerhafte Legende?Beide handeln als Polizeikräfte unerkannt. Die dauerhaft angelegte veränderte Identität unterscheidet den Verdeckten Ermittler vom nicht offen ermittelnden Polizeibeamten.
Verdeckter Ermittler
Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter
Status
Polizeibeamter
Polizeibeamter
Auftreten
Polizeizugehörigkeit bleibt verborgen.
Polizeizugehörigkeit bleibt verborgen.
Identität
Dienstlich verliehene, dauerhafte Legende.
Keine auf Dauer angelegte Legende.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Polizeibeamtin Lara ermittelt wegen einer Serie bewaffneter Raubüberfälle. 2Ihre Dienststelle stattet sie mit dem erfundenen Namen Nina Berg und einer erfundenen Lebensgeschichte aus, die sie über längere Zeit auch bei künftigen Kontakten verwenden soll. Unter diesen Angaben spricht sie mit einem Verdächtigen, 3um dessen Beteiligung an den Überfällen zu klären. 4Dabei hält sie ihren echten Namen und ihre Arbeit bei der Polizei geheim.

Trifft „Verdeckter Ermittler“ hier zu?

„Verdeckter Ermittler“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beamter des Polizeidienstes
    Lara gehört als Beamtin dem Polizeidienst an.
    erfüllt
  2. 2
    Verliehene, dauerhaft angelegte veränderte Identität
    Die Dienststelle gibt ihr eine falsche Identität vor, deren Verwendung auf Dauer angelegt ist.
    erfüllt
  3. 3
    Informationsgewinnung zur Strafaufklärung oder Gefahrenabwehr
    Das Gespräch dient der Aufklärung von Straftaten.
    erfüllt
  4. 4
    Geheimhaltung der wahren Identität und Polizeizugehörigkeit
    Lara offenbart weder ihre wahre Identität noch ihre Zugehörigkeit zur Polizei.
    erfüllt
BFall B

1Polizeibeamter Martin ermittelt wegen einer Serie bewaffneter Raubüberfälle. Seine Dienststelle gibt ihm einen erfundenen Namen und eine erfundene Lebensgeschichte ausschließlich für ein einziges Gespräch vor; danach soll er diese Angaben nicht mehr verwenden. Unter diesen Angaben spricht er mit einem Verdächtigen, 3um dessen Beteiligung an den Überfällen zu klären. 4Dabei hält er seinen echten Namen und seine Arbeit bei der Polizei geheim.

Trifft „Verdeckter Ermittler“ hier zu?

„Verdeckter Ermittler“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verliehene, dauerhaft angelegte veränderte Identität

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beamter des Polizeidienstes
    Martin gehört als Beamter dem Polizeidienst an.
    erfüllt
  2. 2
    Verliehene, dauerhaft angelegte veränderte Identität
    Die falsche Identität ist zwar dienstlich vorgegeben, aber ausdrücklich auf ein einziges Gespräch beschränkt.
    fehlt
  3. 3
    Informationsgewinnung zur Strafaufklärung oder Gefahrenabwehr
    Das Gespräch dient der Aufklärung von Straftaten.
    erfüllt
  4. 4
    Geheimhaltung der wahren Identität und Polizeizugehörigkeit
    Martin offenbart weder seine wahre Identität noch seine Zugehörigkeit zur Polizei.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerPrivate Vertrauenspersonen werden wegen ihres verdeckten Auftretens als Verdeckte Ermittler eingeordnet.

RichtigVerdeckte Ermittler müssen Polizeibeamte sein; private Vertrauenspersonen fallen nicht darunter.

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