Definitionen
Die Verdachtskündigung ist eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die darauf gestützt wird, dass der Arbeitnehmer einer schwerwiegenden Pflichtverletzung dringend verdächtig ist, ohne dass die Tat selbst bewiesen sein muss; sie setzt voraus, dass starke, auf objektiven Tatsachen beruhende Verdachtsmomente vorliegen, der Arbeitgeber alle zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen ergriffen hat und dem Arbeitnehmer zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Entscheidend ist der dringende Verdacht einer schweren Pflichtverletzung, nicht deren Nachweis.
Fälle zum Selbstprüfen
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Aus dem Firmentresor fehlen 20.000 Euro; laut überprüften Zugangsaufzeichnungen hatte nur Kassierer Paul Zugang, den eine Kollegin kurz zuvor mit einem Bündel Scheine am Tresor gesehen hat. Die Arbeitgeberin prüft sämtliche Unterlagen zu Geldbewegungen und Zugängen und befragt alle Zeugen; andere Informationsquellen gibt es nicht und ein erlaubter Geldabgang lässt sich nicht feststellen. Sie erläutert Paul sämtliche Verdachtsmomente und gibt ihm ausreichend Zeit, sich dazu zu äußern; Paul bestreitet die Wegnahme, nennt aber keine überprüfbaren Erklärungen oder weiteren Beweismittel. Obwohl die Wegnahme nicht bewiesen werden kann, beendet die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis noch am selben Tag nach Abwägung der Interessen beider Seiten mit einem unterschriebenen Schreiben ausdrücklich allein wegen des Verdachts.
Trifft „Verdachtskündigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKündigung des ArbeitsverhältnissesDie Arbeitgeberin erklärt schriftlich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
- 2erfülltDringender Verdacht einer schwerwiegenden PflichtverletzungDie Umstände begründen einen dringenden Verdacht, dass Paul einen erheblichen Geldbetrag seines Arbeitgebers entwendet hat.
- 3erfülltStarke Verdachtsmomente aufgrund objektiver TatsachenÜberprüfte Aufzeichnungen und eine konkrete Zeugenbeobachtung stützen den Verdacht.
- 4erfülltAusschöpfung aller zumutbaren AufklärungsmaßnahmenDie Arbeitgeberin nutzt sämtliche verfügbaren Erkenntnisquellen und bezieht auch Pauls Erklärung ein.
- 5erfülltVorherige Gelegenheit zur StellungnahmePaul kann vor der Kündigung zu den konkreten Vorwürfen Stellung nehmen.
3Die elektronische Zeiterfassung vermerkt bei Lea an einem einzigen Tag einen Arbeitsbeginn zwei Minuten nach der vereinbarten Zeit; eine Kollegin bestätigt, Lea erst zu diesem Zeitpunkt im Betrieb gesehen zu haben. 4Die Arbeitgeberin überprüft die Uhr und sämtliche Aufzeichnungen und befragt alle Zeugen; andere Informationsquellen gibt es nicht, weitere Vorwürfe oder Folgen der Verspätung ebenfalls nicht. 5Sie erläutert Lea sämtliche Verdachtsmomente und gibt ihr ausreichend Zeit, sich dazu zu äußern; Lea bestreitet die Verspätung, nennt aber keine überprüfbaren Erklärungen oder weiteren Beweismittel. Obwohl die Verspätung nicht bewiesen werden kann, 1beendet die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit einem unterschriebenen Schreiben ausdrücklich allein wegen des Verdachts.
Trifft „Verdachtskündigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKündigung des ArbeitsverhältnissesDie Arbeitgeberin spricht eine Kündigung aus, auch wenn diese rechtlich keinen Bestand hat.
- 2fehltDringender Verdacht einer schwerwiegenden PflichtverletzungEine einmalige Verspätung von zwei Minuten ohne weitere Folgen ist keine schwerwiegende Pflichtverletzung.
- 3erfülltStarke Verdachtsmomente aufgrund objektiver TatsachenDie überprüfte Zeitaufzeichnung und die Beobachtung der Kollegin stützen den Verdacht der geringfügigen Verspätung.
- 4erfülltAusschöpfung aller zumutbaren AufklärungsmaßnahmenDie Arbeitgeberin untersucht alle verfügbaren Erkenntnisquellen und berücksichtigt auch Leas Erklärung.
- 5erfülltVorherige Gelegenheit zur StellungnahmeLea erhält vor der Kündigung Gelegenheit, auf die konkreten Vorwürfe zu antworten.
Typische Fehler
FehlerBei stark belastenden Unterlagen wird eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers für entbehrlich gehalten.
RichtigAuch bei starken Verdachtsmomenten muss der Arbeitnehmer vor der Kündigung Gelegenheit erhalten, sich zu den konkreten Vorwürfen zu äußern.
FehlerNach ersten belastenden Hinweisen wird auf weitere erreichbare Beweismittel verzichtet.
RichtigDer Arbeitgeber muss vor der Kündigung alle zumutbaren Möglichkeiten zur Aufklärung ausschöpfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema