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Verdeckte Sacheinlage

§ 19 Abs. 4 GmbHG, § 27 Abs. 3 AktG · Zivilrecht

Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter eine Bareinlage übernimmt, die Gesellschaft ihm jedoch aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Abrede einen Vermögensgegenstand abkauft oder sonst vergütet und dadurch wirtschaftlich statt der Bareinlage ganz oder teilweise einen Sachwert erhält.

Merksatz

Entscheidend ist die einlagebezogene Abrede, nicht allein der tatsächliche Geldfluss.

Verdeckte Sacheinlage oder Hin- und Herzahlen?Bei der verdeckten Sacheinlage erhält die Gesellschaft wirtschaftlich einen Sachwert. Beim Hin- und Herzahlen steht stattdessen der Rückgewähranspruch im Mittelpunkt.
Verdeckte Sacheinlage
Hin- und Herzahlen
Wirtschaftlicher Gehalt
Die Gesellschaft erhält wirtschaftlich einen Sachwert statt der Geldeinlage.
Geld fließt ohne wirtschaftlichen Sachersatz zurück, etwa als Darlehen an den Einleger.
Einlagepflicht
Die Geldpflicht bleibt bestehen; der Gegenstandswert wird frühestens mit Registereintragung angerechnet.
Befreiung setzt einen vollwertigen, jederzeit fälligen oder fristlos fällig stellbaren Rückgewähranspruch voraus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Bei der Gründung einer GmbH verpflichtet sich Lea, für ihren Geschäftsanteil 25.000 Euro in Geld einzuzahlen. 2Zugleich vereinbaren Lea und alle übrigen Gründer, dass die GmbH unmittelbar nach der Einzahlung eine Maschine aus Leas Eigentum für 25.000 Euro kauft und den Kaufpreis aus Leas Einzahlung zahlt. 3Lea zahlt das Geld ein; anschließend geht die Maschine in das Eigentum der GmbH über, und Lea erhält von der GmbH den vereinbarten Kaufpreis.

Trifft „Verdeckte Sacheinlage“ hier zu?

„Verdeckte Sacheinlage“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übernahme einer Bareinlage
    Lea übernimmt eine Einlagepflicht, die vereinbarungsgemäß durch Geldzahlung erfüllt werden soll.
    erfüllt
  2. 2
    Abrede im Zusammenhang mit der Einlageübernahme
    Der spätere Maschinenkauf wird bereits bei der Übernahme der Geldpflicht abgesprochen.
    erfüllt
  3. 3
    Wirtschaftlicher Ersatz von Einlagegeld durch einen Sachwert
    Die GmbH erhält wirtschaftlich die Maschine anstelle des an Lea zurückfließenden Einlagegeldes.
    erfüllt
BFall B

1Bei der Gründung einer GmbH verpflichtet sich Lea, für ihren Geschäftsanteil 25.000 Euro in Geld einzuzahlen, und überweist den Betrag auf das Konto der GmbH. Erst drei Jahre später entsteht unerwartet ein Bedarf an Leas Maschine; bis dahin gab es keinerlei Kaufpläne oder Absprachen dazu. Die GmbH vereinbart nun mit Lea den Kauf der Maschine für 25.000 Euro. 3Lea überträgt das Eigentum an der Maschine auf die GmbH, und diese zahlt den Kaufpreis aus dem bis dahin unberührten Einlagebetrag.

Trifft „Verdeckte Sacheinlage“ hier zu?

„Verdeckte Sacheinlage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abrede im Zusammenhang mit der Einlageübernahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übernahme einer Bareinlage
    Lea hat eine auf Geldzahlung gerichtete Einlagepflicht übernommen.
    erfüllt
  2. 2
    Abrede im Zusammenhang mit der Einlageübernahme
    Der Kauf beruht auf einem erst drei Jahre später entstandenen Bedarf und war bei der Einlageübernahme nicht abgesprochen.
    fehlt
  3. 3
    Wirtschaftlicher Ersatz von Einlagegeld durch einen Sachwert
    Tatsächlich tritt die Maschine an die Stelle des eingezahlten Geldes, das als Kaufpreis an Lea zurückfließt.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Gesellschafter müsse trotz eines werthaltigen Gegenstands zusätzlich stets die gesamte Bareinlage zahlen.

RichtigDer Gegenstandswert wird auf die fortbestehende Geldpflicht angerechnet, allerdings frühestens mit der Registereintragung.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung werden wegen der verdeckten Sacheinlage als unwirksam behandelt.

RichtigDie Einordnung als verdeckte Sacheinlage macht den Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung nicht unwirksam.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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