Definitionen
Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter eine Bareinlage übernimmt, die Gesellschaft ihm jedoch aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Abrede einen Vermögensgegenstand abkauft oder sonst vergütet und dadurch wirtschaftlich statt der Bareinlage ganz oder teilweise einen Sachwert erhält.
Entscheidend ist die einlagebezogene Abrede, nicht allein der tatsächliche Geldfluss.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Bei der Gründung einer GmbH verpflichtet sich Lea, für ihren Geschäftsanteil 25.000 Euro in Geld einzuzahlen. 2Zugleich vereinbaren Lea und alle übrigen Gründer, dass die GmbH unmittelbar nach der Einzahlung eine Maschine aus Leas Eigentum für 25.000 Euro kauft und den Kaufpreis aus Leas Einzahlung zahlt. 3Lea zahlt das Geld ein; anschließend geht die Maschine in das Eigentum der GmbH über, und Lea erhält von der GmbH den vereinbarten Kaufpreis.
Trifft „Verdeckte Sacheinlage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbernahme einer BareinlageLea übernimmt eine Einlagepflicht, die vereinbarungsgemäß durch Geldzahlung erfüllt werden soll.
- 2erfülltAbrede im Zusammenhang mit der EinlageübernahmeDer spätere Maschinenkauf wird bereits bei der Übernahme der Geldpflicht abgesprochen.
- 3erfülltWirtschaftlicher Ersatz von Einlagegeld durch einen SachwertDie GmbH erhält wirtschaftlich die Maschine anstelle des an Lea zurückfließenden Einlagegeldes.
1Bei der Gründung einer GmbH verpflichtet sich Lea, für ihren Geschäftsanteil 25.000 Euro in Geld einzuzahlen, und überweist den Betrag auf das Konto der GmbH. Erst drei Jahre später entsteht unerwartet ein Bedarf an Leas Maschine; bis dahin gab es keinerlei Kaufpläne oder Absprachen dazu. Die GmbH vereinbart nun mit Lea den Kauf der Maschine für 25.000 Euro. 3Lea überträgt das Eigentum an der Maschine auf die GmbH, und diese zahlt den Kaufpreis aus dem bis dahin unberührten Einlagebetrag.
Trifft „Verdeckte Sacheinlage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbernahme einer BareinlageLea hat eine auf Geldzahlung gerichtete Einlagepflicht übernommen.
- 2fehltAbrede im Zusammenhang mit der EinlageübernahmeDer Kauf beruht auf einem erst drei Jahre später entstandenen Bedarf und war bei der Einlageübernahme nicht abgesprochen.
- 3erfülltWirtschaftlicher Ersatz von Einlagegeld durch einen SachwertTatsächlich tritt die Maschine an die Stelle des eingezahlten Geldes, das als Kaufpreis an Lea zurückfließt.
Typische Fehler
FehlerDer Gesellschafter müsse trotz eines werthaltigen Gegenstands zusätzlich stets die gesamte Bareinlage zahlen.
RichtigDer Gegenstandswert wird auf die fortbestehende Geldpflicht angerechnet, allerdings frühestens mit der Registereintragung.
FehlerDer Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung werden wegen der verdeckten Sacheinlage als unwirksam behandelt.
RichtigDie Einordnung als verdeckte Sacheinlage macht den Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung nicht unwirksam.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema