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Verdeckungsabsicht

§ 211 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Verdeckungsabsicht ist das zielgerichtete Wollen des Täters, durch die Tötung nach seiner Vorstellung die Aufdeckung einer anderen Straftat oder einer Beteiligung daran zu verhindern oder die Strafverfolgung wegen dieser Tat zu vereiteln. Sie ist ein besonderes subjektives Mordmerkmal der dritten Gruppe und erfordert dolus directus ersten Grades hinsichtlich des Verdeckungszwecks.

Merksatz

Die bloße Erwartung einer Verdeckung genügt nicht, sie muss Ziel der Tötung sein.

Verdecken oder Ermöglichen?Beide Merkmale verlangen Absicht hinsichtlich des jeweiligen Zwecks; sie unterscheiden sich darin, wozu die Tötung dienen soll.
Verdeckungsabsicht
Ermöglichungsabsicht
Ziel der Tötung
Aufdeckung oder Strafverfolgung verhindern.
Eine andere Tat möglich machen oder erleichtern.
Erforderlicher Wille
Absicht hinsichtlich der Verdeckung.
Absicht hinsichtlich der Ermöglichung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Paul hat aus dem Haus seiner Nachbarin Schmuck gestohlen. Ben hat ihn dabei erkannt und kündigt an, dies der Polizei zu erzählen. 2Damit Ben ihn nicht als Dieb benennt, erschießt Paul ihn.

Trifft „Verdeckungsabsicht“ hier zu?

„Verdeckungsabsicht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Andere Straftat als Bezugspunkt
    Der Diebstahl ist eine von der Tötung verschiedene Straftat.
    erfüllt
  2. 2
    Zielgerichteter Verdeckungszweck der Tötung
    Paul setzt Bens Tod gezielt ein, um seine Beteiligung am Diebstahl zu verbergen.
    erfüllt
BFall B

1Paul hat aus dem Haus seiner Nachbarin Schmuck gestohlen. Ben hat ihn dabei erkannt und bereits bei der Polizei ausgesagt; Paul weiß, dass dort auch eindeutige Videoaufnahmen liegen. Paul erschießt Ben ausschließlich aus Rache für dessen Aussage. Er will dadurch weder die Ermittlungen behindern noch einer Verurteilung entgehen.

Trifft „Verdeckungsabsicht“ hier zu?

„Verdeckungsabsicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zielgerichteter Verdeckungszweck der Tötung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Andere Straftat als Bezugspunkt
    Der Diebstahl ist die andere Straftat, auf die sich Bens Aussage bezieht.
    erfüllt
  2. 2
    Zielgerichteter Verdeckungszweck der Tötung
    Paul handelt ausschließlich aus Rache und will weder etwas verbergen noch die Strafverfolgung verhindern.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Ermöglichungsabsicht

1Paul will Schmuck aus einem bewachten Lager stehlen. Weil Ben als Wachmann den einzigen Zugang versperrt, erschießt Paul ihn, um den Schmuck anschließend wegnehmen zu können. Paul will damit ausschließlich den Zugang freimachen und keine Aufklärung oder Strafverfolgung verhindern.

Trifft „Verdeckungsabsicht“ hier zu?

„Verdeckungsabsicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zielgerichteter Verdeckungszweck der Tötung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Andere Straftat als Bezugspunkt
    Der geplante Diebstahl ist eine andere Straftat als die Tötung.
    erfüllt
  2. 2
    Zielgerichteter Verdeckungszweck der Tötung
    Die Tötung soll den Diebstahl ermöglichen, nicht dessen Aufklärung oder Verfolgung verhindern.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon das Wissen, dass der Tod eines Zeugen die Aufklärung erschwert, wird als ausreichend angesehen.

RichtigDer Täter muss die Verdeckung bezwecken; bloßes Wissen oder Fürmöglichhalten reicht nicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Merkmal wird verneint, weil die Polizei die andere Tat trotz der Tötung aufklärt.

RichtigEin tatsächlicher Verdeckungserfolg ist nicht erforderlich; maßgeblich ist das Ziel des Täters nach seiner Vorstellung.

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