Definitionen
Verbundener Vertrag
§ 358 Abs. 3 BGB · ZivilrechtEin verbundener Vertrag liegt vor, wenn ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch ein Darlehen im Sinne des § 358 Abs. 1 oder 2 BGB ganz oder teilweise finanziert wird und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit liegt insbesondere vor, wenn der Unternehmer selbst die vom Verbraucher geschuldete Zahlung finanziert oder sich bei einer Drittfinanzierung der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Beim finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts muss der Darlehensgeber dem Verbraucher das Grundstück oder Recht selbst verschaffen oder den Erwerb über die bloße Kreditgewährung hinaus im Zusammenwirken mit dem Unternehmer fördern, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder diesen einseitig begünstigt.
Die Finanzierung allein verbindet zwei Verträge noch nicht; entscheidend ist ihre wirtschaftliche Einheit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea kauft für ihre Wohnung bei einem Möbelhaus ein Sofa für 1.200 Euro. 2Für den Kauf nimmt sie bei einer Bank einen verzinsten Kredit über 800 Euro auf und zahlt den Rest aus Ersparnissen. 3Die Bank hat das Möbelhaus damit beauftragt, ihre Kreditanträge aufzunehmen. Ein Mitarbeiter füllt den Antrag mit Lea im Laden aus und leitet ihn an die Bank weiter.
Trifft „Verbundener Vertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrag über eine Ware oder andere LeistungDer Kaufvertrag verpflichtet das Möbelhaus zur Lieferung einer Ware.
- 2erfülltVollständige oder teilweise DarlehensfinanzierungDer verzinste Bankkredit für den privaten Kauf finanziert einen Teil des Kaufpreises.
- 3erfülltWirtschaftliche Einheit beider VerträgeDie Bank nutzt die Mitwirkung des Verkäufers zur Vorbereitung des Darlehensvertrags.
1Lea kauft für ihre Wohnung bei einem Möbelhaus ein Sofa für 1.200 Euro. 2Für den Kauf nimmt sie bei einer Bank einen verzinsten Kredit über 800 Euro auf und zahlt den Rest aus Ersparnissen. Den Kredit beantragt sie aus eigener Initiative direkt bei der Bank, die nicht mit dem Möbelhaus zusammenarbeitet. Das Möbelhaus erfährt nichts von dem Kredit und erhält den Kaufpreis von Lea.
Trifft „Verbundener Vertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertrag über eine Ware oder andere LeistungDer Kaufvertrag verpflichtet das Möbelhaus zur Lieferung einer Ware.
- 2erfülltVollständige oder teilweise DarlehensfinanzierungDer verzinste Bankkredit für den privaten Kauf finanziert einen Teil des Kaufpreises.
- 3fehltWirtschaftliche Einheit beider VerträgeDie eigenständig beschaffte Finanzierung ohne Zusammenarbeit zwischen Bank und Verkäufer begründet keine wirtschaftliche Einheit.
Typische Fehler
FehlerEine Verbindung wird ausgeschlossen, weil der Verbraucher einen Teil des Kaufpreises aus eigenen Mitteln bezahlt.
RichtigAuch die Finanzierung nur eines Teils des Kaufpreises kann genügen.
FehlerAuch beim Grundstückserwerb wird die bloße Vermittlung des Bankdarlehens durch den Verkäufer stets als ausreichend angesehen.
RichtigBeim Grundstückserwerb gelten strengere Anforderungen; die bloße Kreditvermittlung durch den Verkäufer reicht nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema