Definitionen
Verbraucherdarlehensvertrag
§ 491 BGB · ZivilrechtEin Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer; er umfasst Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge und unterliegt besonderen Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers. Voraussetzung ist, dass kein für den jeweiligen Vertragstyp geltender Ausschluss nach § 491 Abs. 2 oder 3 BGB eingreift.
Auch ein verzinster Bankkredit für private Zwecke kann vom gesetzlichen Begriff ausgenommen sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die gewerblich tätige B-Bank zahlt Anna aufgrund einer Vereinbarung 1.000 Euro für Möbel in ihrer Privatwohnung aus. Anna muss den ausgezahlten Betrag über zwei Jahre zurückzahlen und jährlich sechs Prozent Zinsen zahlen. Sicherheiten werden nicht vereinbart, und Anna haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Sie arbeitet nicht bei der Bank; der Kredit wird allen Privatkunden zu marktüblichen Bedingungen ohne besondere Förderung angeboten.
Trifft „Verbraucherdarlehensvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntgeltlicher DarlehensvertragDie vereinbarte Geldüberlassung gegen Rückzahlung ist wegen der geschuldeten Zinsen entgeltlich.
- 2erfülltUnternehmer als DarlehensgeberDie Bank vergibt das Darlehen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
- 3erfülltVerbraucher als DarlehensnehmerAnna nimmt das Darlehen für einen privaten Zweck auf.
- 4erfülltKein einschlägiger gesetzlicher AusschlussDer allgemeine Möbelkredit überschreitet die Bagatellgrenze und erfüllt keinen der gesetzlichen Ausschlusstatbestände.
Die gewerblich tätige B-Bank zahlt Anna aufgrund einer Vereinbarung 150 Euro für Möbel in ihrer Privatwohnung aus. Anna muss den ausgezahlten Betrag über zwei Jahre zurückzahlen und jährlich sechs Prozent Zinsen zahlen. Sicherheiten werden nicht vereinbart, und Anna haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Sie arbeitet nicht bei der Bank; der Kredit wird allen Privatkunden zu marktüblichen Bedingungen ohne besondere Förderung angeboten.
Trifft „Verbraucherdarlehensvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntgeltlicher DarlehensvertragDie vereinbarte Geldüberlassung gegen Rückzahlung ist wegen der geschuldeten Zinsen entgeltlich.
- 2erfülltUnternehmer als DarlehensgeberDie Bank vergibt das Darlehen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
- 3erfülltVerbraucher als DarlehensnehmerAnna nimmt das Darlehen für einen privaten Zweck auf.
- 4fehltKein einschlägiger gesetzlicher AusschlussDer Nettodarlehensbetrag liegt unter 200 Euro, sodass der nicht immobilienbezogene Kredit nach § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist.
Typische Fehler
FehlerDie Bagatellgrenze von 200 Euro wird auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen angewendet.
RichtigNur beim allgemeinen Vertragstyp scheiden Kredite wegen eines Nettodarlehensbetrags unter 200 Euro aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata