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Verbraucherdarlehensvertrag

§ 491 BGB · Zivilrecht

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer; er umfasst Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge und unterliegt besonderen Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers. Voraussetzung ist, dass kein für den jeweiligen Vertragstyp geltender Ausschluss nach § 491 Abs. 2 oder 3 BGB eingreift.

Merksatz

Auch ein verzinster Bankkredit für private Zwecke kann vom gesetzlichen Begriff ausgenommen sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die gewerblich tätige B-Bank zahlt Anna aufgrund einer Vereinbarung 1.000 Euro für Möbel in ihrer Privatwohnung aus. Anna muss den ausgezahlten Betrag über zwei Jahre zurückzahlen und jährlich sechs Prozent Zinsen zahlen. Sicherheiten werden nicht vereinbart, und Anna haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Sie arbeitet nicht bei der Bank; der Kredit wird allen Privatkunden zu marktüblichen Bedingungen ohne besondere Förderung angeboten.

Trifft „Verbraucherdarlehensvertrag“ hier zu?

„Verbraucherdarlehensvertrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entgeltlicher Darlehensvertrag
    Die vereinbarte Geldüberlassung gegen Rückzahlung ist wegen der geschuldeten Zinsen entgeltlich.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmer als Darlehensgeber
    Die Bank vergibt das Darlehen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Verbraucher als Darlehensnehmer
    Anna nimmt das Darlehen für einen privaten Zweck auf.
    erfüllt
  4. 4
    Kein einschlägiger gesetzlicher Ausschluss
    Der allgemeine Möbelkredit überschreitet die Bagatellgrenze und erfüllt keinen der gesetzlichen Ausschlusstatbestände.
    erfüllt
BFall B

Die gewerblich tätige B-Bank zahlt Anna aufgrund einer Vereinbarung 150 Euro für Möbel in ihrer Privatwohnung aus. Anna muss den ausgezahlten Betrag über zwei Jahre zurückzahlen und jährlich sechs Prozent Zinsen zahlen. Sicherheiten werden nicht vereinbart, und Anna haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Sie arbeitet nicht bei der Bank; der Kredit wird allen Privatkunden zu marktüblichen Bedingungen ohne besondere Förderung angeboten.

Trifft „Verbraucherdarlehensvertrag“ hier zu?

„Verbraucherdarlehensvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein einschlägiger gesetzlicher Ausschluss

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entgeltlicher Darlehensvertrag
    Die vereinbarte Geldüberlassung gegen Rückzahlung ist wegen der geschuldeten Zinsen entgeltlich.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmer als Darlehensgeber
    Die Bank vergibt das Darlehen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Verbraucher als Darlehensnehmer
    Anna nimmt das Darlehen für einen privaten Zweck auf.
    erfüllt
  4. 4
    Kein einschlägiger gesetzlicher Ausschluss
    Der Nettodarlehensbetrag liegt unter 200 Euro, sodass der nicht immobilienbezogene Kredit nach § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Bagatellgrenze von 200 Euro wird auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen angewendet.

RichtigNur beim allgemeinen Vertragstyp scheiden Kredite wegen eines Nettodarlehensbetrags unter 200 Euro aus.

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