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Verbreiten

§§ 186, 187 StGB · Strafrecht

Verbreiten bedeutet, eine Tatsachenbehauptung als Gegenstand fremden Wissens an einen Dritten weiterzugeben. Dritter ist eine andere Person als der Betroffene.

Merksatz

Schon ein einzelner Dritter genügt als Empfänger einer fremden Tatsachenbehauptung.

Verbreiten oder Behaupten?Bei §§ 186, 187 StGB kommt es darauf an, ob eine Tatsache als fremdes Wissen oder als eigene Überzeugung dargestellt wird.
Verbreiten
Behaupten
Darstellung
Die Aussage wird als fremdes Wissen weitergegeben.
Die Aussage wird als nach eigener Überzeugung wahr dargestellt.
Empfänger
Mindestens eine andere Person als der Betroffene.
Mindestens eine andere Person als der Betroffene.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Max erzählt Eva: „2Paul hat mir gesagt, 1Tom habe am Montag 100 Euro aus der Vereinskasse gestohlen.“ Max kennt den Vorfall nur aus Pauls Erzählung.

Trifft „Verbreiten“ hier zu?

„Verbreiten“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsachenbehauptung
    Der geschilderte Diebstahl ist ein konkreter Vorgang, dessen Wahrheit überprüft werden kann.
    erfüllt
  2. 2
    Darstellung als fremdes Wissen
    Max gibt die Aussage ausdrücklich als Mitteilung von Paul wieder.
    erfüllt
  3. 3
    Weitergabe an einen Dritten
    Eva erhält die Mitteilung und ist nicht der betroffene Tom.
    erfüllt
BFall B

3Max erzählt Eva: „1Tom hat am Montag 100 Euro aus der Vereinskasse gestohlen. Das habe ich selbst gesehen.“

Trifft „Verbreiten“ hier zu?

„Verbreiten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Darstellung als fremdes Wissen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsachenbehauptung
    Der geschilderte Diebstahl ist ein konkreter Vorgang, dessen Wahrheit überprüft werden kann.
    erfüllt
  2. 2
    Darstellung als fremdes Wissen
    Max stellt die Aussage als Ergebnis eigener Wahrnehmung und nicht als fremdes Wissen dar.
    fehlt
  3. 3
    Weitergabe an einen Dritten
    Eva erhält die Mitteilung und ist nicht der betroffene Tom.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie ausdrückliche Nennung einer fremden Quelle wird als Ausschluss des Verbreitens behandelt.

RichtigDie Wiedergabe als fremdes Wissen kennzeichnet gerade das Verbreiten; die Quellenangabe schließt es nicht aus.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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