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Verbraucher

§ 13 BGB · Zivilrecht

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Merksatz

Entscheidend ist der überwiegende Zweck des konkreten Geschäfts, nicht der Beruf der handelnden Person.

Verbraucher oder Unternehmer?Die Einordnung bezieht sich auf das einzelne Geschäft. Dieselbe Person kann bei privaten Käufen Verbraucher und bei betrieblichen Käufen Unternehmer sein.
Verbraucher
Unternehmer
Personenkreis
Ein Mensch.
Ein Mensch, eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft.
Geschäftszweck
Überwiegend außerhalb des eigenen Gewerbes und der selbständigen Berufstätigkeit.
Geschäft im Rahmen des eigenen Gewerbes oder der selbständigen Berufstätigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die selbständige Fotografin Lara 2kauft in einem Geschäft eine Kamera. 3Die Kamera ist zu 80 Prozent für private Familienfotos und zu 20 Prozent für bezahlte Fotoaufträge vorgesehen; Lara teilt dies dem Verkäufer vor dem Kauf mit.

Trifft „Verbraucher“ hier zu?

„Verbraucher“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche Person
    Lara ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Abschluss eines Rechtsgeschäfts
    Lara schließt einen Kaufvertrag ab.
    erfüllt
  3. 3
    Überwiegend außerhalb von Gewerbe und selbständiger Berufstätigkeit
    Die private Nutzung überwiegt die Nutzung für Laras selbständige Berufstätigkeit.
    erfüllt
BFall B

1Die selbständige Fotografin Lara 2kauft in einem Geschäft eine Kamera. Die Kamera ist zu 80 Prozent für bezahlte Fotoaufträge und zu 20 Prozent für private Familienfotos vorgesehen; Lara teilt dies dem Verkäufer vor dem Kauf mit.

Trifft „Verbraucher“ hier zu?

„Verbraucher“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überwiegend außerhalb von Gewerbe und selbständiger Berufstätigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche Person
    Lara ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Abschluss eines Rechtsgeschäfts
    Lara schließt einen Kaufvertrag ab.
    erfüllt
  3. 3
    Überwiegend außerhalb von Gewerbe und selbständiger Berufstätigkeit
    Die Kamera dient überwiegend Laras selbständiger Berufstätigkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSelbständige werden unabhängig vom einzelnen Geschäft immer als Unternehmer eingeordnet.

RichtigAuch Selbständige können Verbraucher sein, wenn das konkrete Geschäft überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit liegt.

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon eine geringe Nutzung für das eigene Gewerbe oder die selbständige Berufstätigkeit soll die Verbrauchereigenschaft ausschließen.

RichtigEine untergeordnete betriebliche Nutzung schadet nicht, wenn die anderen Zwecke überwiegen.

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