Definitionen
Unentgeltlichkeit
§ 516 BGB · ZivilrechtUnentgeltlichkeit liegt vor, wenn einer Zuwendung keine vereinbarte Gegenleistung gegenübersteht und der Zuwendende die Vermögensminderung bewusst ohne Ausgleich vornimmt, d.h. die Parteien sich einig sind, dass die Leistung nicht durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden soll.
Entscheidend ist nicht allein der fehlende Ausgleich, sondern auch die Einigung beider Seiten darüber.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea überweist Nora zum Geburtstag 100 Euro. 1Nora hat dafür keine Leistung zugesagt. 2Lea weiß, dass ihr danach 100 Euro fehlen, und möchte keinen Ausgleich. 3Beide haben vorher besprochen, dass Nora das Geld ohne jede Gegenleistung behalten darf.
Trifft „Unentgeltlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine vereinbarte GegenleistungNora hat sich zu keiner Gegenleistung für die Zahlung verpflichtet.
- 2erfülltBewusste Vermögensminderung ohne AusgleichLea nimmt den Vermögensverlust bewusst hin, ohne dafür etwas erhalten zu wollen.
- 3erfülltEinigung über den fehlenden AusgleichLea und Nora stimmen darin überein, dass Nora nichts als Ausgleich leisten soll.
Lea überweist Nora ohne Nachricht 100 Euro, um ihr ein Geschenk zu machen. 1Nora hat dafür keine Leistung zugesagt. 2Lea weiß, dass ihr danach 100 Euro fehlen, und möchte keinen Ausgleich. Nora verwechselt die Zahlung mit der Rückzahlung eines Darlehens, das sie einer anderen Person gegeben hatte, und nimmt sie ausschließlich als solche an.
Trifft „Unentgeltlichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine vereinbarte GegenleistungZwischen Lea und Nora wurde keine Gegenleistung für die Zahlung vereinbart.
- 2erfülltBewusste Vermögensminderung ohne AusgleichLea möchte ihr Vermögen bewusst ohne Ausgleich zugunsten Noras vermindern.
- 3fehltEinigung über den fehlenden AusgleichNora nimmt nur eine vermeintliche Darlehensrückzahlung an, sodass die erforderliche Übereinstimmung mit Lea fehlt.
Typische Fehler
FehlerAllein aus dem Fehlen einer vereinbarten Gegenleistung wird auf Unentgeltlichkeit geschlossen.
RichtigZusätzlich ist die Einigung beider Seiten darüber erforderlich, dass die Zuwendung ohne Gegenleistung bleiben soll.
FehlerDie bloße Hoffnung auf Dankbarkeit wird als Gegenleistung behandelt.
RichtigEine bloße Hoffnung auf Dankbarkeit ersetzt keine vereinbarte Gegenleistung und schließt die Unentgeltlichkeit daher nicht aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata