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Unentgeltlichkeit

§ 516 BGB · Zivilrecht

Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn einer Zuwendung keine vereinbarte Gegenleistung gegenübersteht und der Zuwendende die Vermögensminderung bewusst ohne Ausgleich vornimmt, d.h. die Parteien sich einig sind, dass die Leistung nicht durch eine Gegenleistung ausgeglichen werden soll.

Merksatz

Entscheidend ist nicht allein der fehlende Ausgleich, sondern auch die Einigung beider Seiten darüber.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea überweist Nora zum Geburtstag 100 Euro. 1Nora hat dafür keine Leistung zugesagt. 2Lea weiß, dass ihr danach 100 Euro fehlen, und möchte keinen Ausgleich. 3Beide haben vorher besprochen, dass Nora das Geld ohne jede Gegenleistung behalten darf.

Trifft „Unentgeltlichkeit“ hier zu?

„Unentgeltlichkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine vereinbarte Gegenleistung
    Nora hat sich zu keiner Gegenleistung für die Zahlung verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Bewusste Vermögensminderung ohne Ausgleich
    Lea nimmt den Vermögensverlust bewusst hin, ohne dafür etwas erhalten zu wollen.
    erfüllt
  3. 3
    Einigung über den fehlenden Ausgleich
    Lea und Nora stimmen darin überein, dass Nora nichts als Ausgleich leisten soll.
    erfüllt
BFall B

Lea überweist Nora ohne Nachricht 100 Euro, um ihr ein Geschenk zu machen. 1Nora hat dafür keine Leistung zugesagt. 2Lea weiß, dass ihr danach 100 Euro fehlen, und möchte keinen Ausgleich. Nora verwechselt die Zahlung mit der Rückzahlung eines Darlehens, das sie einer anderen Person gegeben hatte, und nimmt sie ausschließlich als solche an.

Trifft „Unentgeltlichkeit“ hier zu?

„Unentgeltlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einigung über den fehlenden Ausgleich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine vereinbarte Gegenleistung
    Zwischen Lea und Nora wurde keine Gegenleistung für die Zahlung vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Bewusste Vermögensminderung ohne Ausgleich
    Lea möchte ihr Vermögen bewusst ohne Ausgleich zugunsten Noras vermindern.
    erfüllt
  3. 3
    Einigung über den fehlenden Ausgleich
    Nora nimmt nur eine vermeintliche Darlehensrückzahlung an, sodass die erforderliche Übereinstimmung mit Lea fehlt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAllein aus dem Fehlen einer vereinbarten Gegenleistung wird auf Unentgeltlichkeit geschlossen.

RichtigZusätzlich ist die Einigung beider Seiten darüber erforderlich, dass die Zuwendung ohne Gegenleistung bleiben soll.

Verwechslung

FehlerDie bloße Hoffnung auf Dankbarkeit wird als Gegenleistung behandelt.

RichtigEine bloße Hoffnung auf Dankbarkeit ersetzt keine vereinbarte Gegenleistung und schließt die Unentgeltlichkeit daher nicht aus.

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