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Unechtheit von Daten

§ 269 StGB · Strafrecht

Daten sind unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrühren, dem sie nach ihrem äußeren Erscheinungsbild zuzurechnen sind, d.h. wenn zwischen dem tatsächlichen Aussteller und dem scheinbaren Aussteller eine Diskrepanz besteht.

Merksatz

Entscheidend ist die Identität des Ausstellers, nicht die Wahrheit des Inhalts.

Unecht oder nur inhaltlich falsch?Unechtheit betrifft die Herkunft, Unwahrheit den Inhalt. Beides kann zusammen auftreten; falsche Angaben allein machen Daten nicht unecht.
Unechtheit von Daten
Inhaltliche Unwahrheit
Betroffene Ebene
Zuordnung der Erklärung zu ihrem Aussteller.
Übereinstimmung der Angaben mit der Wirklichkeit.
Entscheidende Abweichung
Die Erklärung stammt nicht vom angegebenen Aussteller.
Der Inhalt der Erklärung ist sachlich falsch.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Leon erstellt und speichert eine Textdatei, in der bestätigt wird, dass Mia ein Darlehen an Sara vollständig zurückgezahlt habe. 1Am Ende steht Saras Name als Verfasserin. 2Leon hat die Erklärung ohne Saras Wissen und ohne ihre Erlaubnis allein verfasst; Mia hat tatsächlich nichts zurückgezahlt.

Trifft „Unechtheit von Daten“ hier zu?

„Unechtheit von Daten“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Scheinbare Zuordnung zu einem Aussteller
    Die Erklärung erscheint als eine Erklärung Saras.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Herkunft vom scheinbaren Aussteller
    Die Erklärung stammt tatsächlich von Leon und ist Sara nicht zuzurechnen.
    erfüllt
BFall B

Sara erstellt und speichert eine Textdatei, in der bestätigt wird, dass Mia ein Darlehen an Sara vollständig zurückgezahlt habe. 1Am Ende steht ihr Name als Verfasserin. Sara hat die Erklärung selbst verfasst, obwohl Mia tatsächlich nichts zurückgezahlt hat.

Trifft „Unechtheit von Daten“ hier zu?

„Unechtheit von Daten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Herkunft vom scheinbaren Aussteller

An der Definition geprüft

  1. 1
    Scheinbare Zuordnung zu einem Aussteller
    Die Erklärung erscheint als eine Erklärung Saras.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Herkunft vom scheinbaren Aussteller
    Sara ist sowohl die tatsächliche als auch die scheinbare Ausstellerin; der falsche Inhalt ändert daran nichts.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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