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Unfall im Straßenverkehr

§ 142 StGB · Strafrecht

Ein Unfall im Straßenverkehr ist jedes plötzliche, örtlich und zeitlich bestimmbare Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und bei dem ein nicht ganz unerheblicher Personen- oder Sachschaden eingetreten ist.

Merksatz

Der Straßenraum allein genügt nicht; entscheidend ist der Zusammenhang mit typischen Verkehrsgefahren.

Wo steht der Unfall in der Prüfung?Die Grafik zeigt den objektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB. Hervorgehoben ist der hier erläuterte Begriff.
  1. 1
    Unfall im Straßenverkehr
    Geprüft werden Öffentlichkeit, plötzlicher Ablauf, räumliche und zeitliche Bestimmbarkeit, Verkehrsbezug und Schaden.
  2. 2
    Unfallbeteiligung
    Das eigene Verhalten muss nach den Umständen als Mitursache des Unfalls in Betracht kommen.
  3. 3
    Pflichtwidriges Entfernen
    Der Beteiligte verlässt den Ort, ohne die einschlägige Feststellungs- oder Wartepflicht erfüllt zu haben.
  1. 1
    Unfall im Straßenverkehr Geprüft werden Öffentlichkeit, plötzlicher Ablauf, räumliche und zeitliche Bestimmbarkeit, Verkehrsbezug und Schaden.
  2. 2
    Unfallbeteiligung Das eigene Verhalten muss nach den Umständen als Mitursache des Unfalls in Betracht kommen.
  3. 3
    Pflichtwidriges Entfernen Der Beteiligte verlässt den Ort, ohne die einschlägige Feststellungs- oder Wartepflicht erfüllt zu haben.
Unfall im Straßenverkehr

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea setzt am Dienstag um 10 Uhr auf der für alle zugänglichen Lindenstraße mit ihrem Auto zurück. Dabei stößt ihr Wagen plötzlich gegen Bens am Straßenrand geparktes Auto. An Bens Stoßstange entsteht ein Riss, dessen Reparatur 1.200 Euro kostet.

Trifft „Unfall im Straßenverkehr“ hier zu?

„Unfall im Straßenverkehr“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Plötzliches Ereignis
    Der Zusammenstoß tritt als plötzliches Einzelereignis auf.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit
    Zeitpunkt und Ort des Zusammenstoßes lassen sich bestimmen.
    erfüllt
  3. 3
    Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr
    Die Straße steht der Allgemeinheit zur Verkehrsteilnahme offen.
    erfüllt
  4. 4
    Ursächlicher Zusammenhang mit typischen Verkehrsgefahren
    Im Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren verwirklicht sich eine typische Gefahr des Fahrzeugverkehrs.
    erfüllt
  5. 5
    Nicht ganz unerheblicher Personen- oder Sachschaden
    Der reparaturbedürftige Riss mit diesen Kosten überschreitet die Bagatellgrenze eindeutig.
    erfüllt
BFall B

Lea setzt am Mittwoch um 11 Uhr auf der für alle zugänglichen Lindenstraße mit ihrem Auto zurück. Dabei berührt ihr Wagen plötzlich Bens am Straßenrand geparktes Auto. Niemand wird verletzt, und beide Fahrzeuge bleiben vollständig unbeschädigt.

Trifft „Unfall im Straßenverkehr“ hier zu?

„Unfall im Straßenverkehr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht ganz unerheblicher Personen- oder Sachschaden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Plötzliches Ereignis
    Die Berührung tritt als plötzliches Einzelereignis auf.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit
    Zeitpunkt und Ort der Berührung lassen sich bestimmen.
    erfüllt
  3. 3
    Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr
    Die Straße steht der Allgemeinheit zur Verkehrsteilnahme offen.
    erfüllt
  4. 4
    Ursächlicher Zusammenhang mit typischen Verkehrsgefahren
    Die Berührung beim Rückwärtsfahren beruht auf einer typischen Gefahr des Fahrzeugverkehrs.
    erfüllt
  5. 5
    Nicht ganz unerheblicher Personen- oder Sachschaden
    Die Berührung verursacht weder eine Verletzung noch einen Sachschaden.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede Berührung zweier Autos wird ohne Prüfung ihrer Folgen als Unfall behandelt.

RichtigEine Berührung genügt nur, wenn daraus ein mehr als ganz unerheblicher Schaden an Menschen oder Sachen entsteht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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