Definitionen
Unfall im Straßenverkehr
§ 142 StGB · StrafrechtEin Unfall im Straßenverkehr ist jedes plötzliche, örtlich und zeitlich bestimmbare Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und bei dem ein nicht ganz unerheblicher Personen- oder Sachschaden eingetreten ist.
Der Straßenraum allein genügt nicht; entscheidend ist der Zusammenhang mit typischen Verkehrsgefahren.
- 1Unfall im StraßenverkehrGeprüft werden Öffentlichkeit, plötzlicher Ablauf, räumliche und zeitliche Bestimmbarkeit, Verkehrsbezug und Schaden.
- 2UnfallbeteiligungDas eigene Verhalten muss nach den Umständen als Mitursache des Unfalls in Betracht kommen.
- 3Pflichtwidriges EntfernenDer Beteiligte verlässt den Ort, ohne die einschlägige Feststellungs- oder Wartepflicht erfüllt zu haben.
- 1Unfall im Straßenverkehr Geprüft werden Öffentlichkeit, plötzlicher Ablauf, räumliche und zeitliche Bestimmbarkeit, Verkehrsbezug und Schaden.
- 2Unfallbeteiligung Das eigene Verhalten muss nach den Umständen als Mitursache des Unfalls in Betracht kommen.
- 3Pflichtwidriges Entfernen Der Beteiligte verlässt den Ort, ohne die einschlägige Feststellungs- oder Wartepflicht erfüllt zu haben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea setzt am Dienstag um 10 Uhr auf der für alle zugänglichen Lindenstraße mit ihrem Auto zurück. Dabei stößt ihr Wagen plötzlich gegen Bens am Straßenrand geparktes Auto. An Bens Stoßstange entsteht ein Riss, dessen Reparatur 1.200 Euro kostet.
Trifft „Unfall im Straßenverkehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlötzliches EreignisDer Zusammenstoß tritt als plötzliches Einzelereignis auf.
- 2erfülltÖrtliche und zeitliche BestimmbarkeitZeitpunkt und Ort des Zusammenstoßes lassen sich bestimmen.
- 3erfülltGeschehen im öffentlichen StraßenverkehrDie Straße steht der Allgemeinheit zur Verkehrsteilnahme offen.
- 4erfülltUrsächlicher Zusammenhang mit typischen VerkehrsgefahrenIm Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren verwirklicht sich eine typische Gefahr des Fahrzeugverkehrs.
- 5erfülltNicht ganz unerheblicher Personen- oder SachschadenDer reparaturbedürftige Riss mit diesen Kosten überschreitet die Bagatellgrenze eindeutig.
Lea setzt am Mittwoch um 11 Uhr auf der für alle zugänglichen Lindenstraße mit ihrem Auto zurück. Dabei berührt ihr Wagen plötzlich Bens am Straßenrand geparktes Auto. Niemand wird verletzt, und beide Fahrzeuge bleiben vollständig unbeschädigt.
Trifft „Unfall im Straßenverkehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlötzliches EreignisDie Berührung tritt als plötzliches Einzelereignis auf.
- 2erfülltÖrtliche und zeitliche BestimmbarkeitZeitpunkt und Ort der Berührung lassen sich bestimmen.
- 3erfülltGeschehen im öffentlichen StraßenverkehrDie Straße steht der Allgemeinheit zur Verkehrsteilnahme offen.
- 4erfülltUrsächlicher Zusammenhang mit typischen VerkehrsgefahrenDie Berührung beim Rückwärtsfahren beruht auf einer typischen Gefahr des Fahrzeugverkehrs.
- 5fehltNicht ganz unerheblicher Personen- oder SachschadenDie Berührung verursacht weder eine Verletzung noch einen Sachschaden.
Typische Fehler
FehlerJede Berührung zweier Autos wird ohne Prüfung ihrer Folgen als Unfall behandelt.
RichtigEine Berührung genügt nur, wenn daraus ein mehr als ganz unerheblicher Schaden an Menschen oder Sachen entsteht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema