Definitionen
Sittenwidrigkeit
§ 138 BGB · ZivilrechtEin Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, wobei Inhalt, Zweck und die Gesamtumstände des Geschäfts maßgeblich sind.
Entscheidend sind allgemeine sittliche Maßstäbe, nicht die persönliche Moralvorstellung einzelner Beteiligter.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 20-jährige Mia ist Studentin ohne Einkommen und Vermögen. Auf Drängen ihres Vaters, an dem sie sehr hängt, 1übernimmt sie gegenüber dessen Bank eine Bürgschaft für seinen Geschäftskredit über 400.000 Euro. 2Sie hat an dem Geschäft kein eigenes Interesse und könnte nicht einmal die laufenden Zinsen aus eigenen Mitteln zahlen. Die Bank kennt all diese Umstände.
Trifft „Sittenwidrigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsgeschäftDer Bürgschaftsvertrag zwischen Mia und der Bank ist ein Rechtsgeschäft.
- 2erfülltAnstandsverstoß nach GesamtwürdigungEine Bürgschaft, die eine emotional gebundene nahe Angehörige krass finanziell überfordert, ist nach der Rechtsprechung regelmäßig sittenwidrig; entlastende Umstände fehlen.
Die 45-jährige Mia ist Ärztin mit hohem Einkommen und erheblichem Vermögen. 1Sie übernimmt gegenüber der Bank ihres Vaters eine Bürgschaft für dessen Geschäftskredit über 40.000 Euro. Sie könnte die Schuld ohne Weiteres aus eigenen Mitteln begleichen und entscheidet sich nach eigener Prüfung frei dafür.
Trifft „Sittenwidrigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsgeschäftDer Bürgschaftsvertrag zwischen Mia und der Bank ist ein Rechtsgeschäft.
- 2fehltAnstandsverstoß nach GesamtwürdigungMia ist weder finanziell überfordert noch in ihrer Entscheidung beeinträchtigt, sodass Inhalt, Zweck und Umstände der Bürgschaft nicht anstößig sind.
Typische Fehler
FehlerDie persönliche moralische Ablehnung eines Geschäfts wird mit dessen Sittenwidrigkeit gleichgesetzt.
RichtigEntscheidend ist ein allgemeiner sittlicher Maßstab unter Berücksichtigung von Inhalt, Zweck und Gesamtumständen.
FehlerDas sittenwidrige Rechtsgeschäft wird lediglich als anfechtbar behandelt.
RichtigDie Unwirksamkeit besteht bereits ohne Anfechtung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata