Definitionen
Sonderbedarf
§ 1613 Abs. 2 BGB · ZivilrechtSonderbedarf ist ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf, der seiner Art und Höhe nach nicht vorhersehbar war und daher nicht in den laufenden Unterhalt einbezogen werden konnte, wie etwa einmalige Krankheitskosten oder besondere Ausbildungsaufwendungen.
Fehlende Rücklagen allein genügen nicht; der hohe Bedarf muss unvorhersehbar gewesen sein.
- EntstehungBedarf entstehtDie Entstehung setzt die Jahresfrist für die erleichterte rückwirkende Geltendmachung in Gang.
- Nach Ablauf eines JahresVorheriger Verzug oder RechtshängigkeitVerzug des Pflichtigen oder Rechtshängigkeit des Anspruchs müssen vor Ablauf der Jahresfrist eingetreten sein.
- Bedarf entsteht Die Entstehung setzt die Jahresfrist für die erleichterte rückwirkende Geltendmachung in Gang.
- Vorheriger Verzug oder Rechtshängigkeit Verzug des Pflichtigen oder Rechtshängigkeit des Anspruchs müssen vor Ablauf der Jahresfrist eingetreten sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea erhält von ihrem Vater monatlich 600 Euro Unterhalt. Nach einem unerwarteten Unfall benötigt sie sofort 1eine einmalige medizinisch notwendige Zahnbehandlung. 2Die Kosten von 2.400 Euro werden weder von ihrer Krankenversicherung noch von anderen Stellen ersetzt. 3Mit der Behandlung und ihren Kosten hatte zuvor niemand rechnen können.
Trifft „Sonderbedarf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnregelmäßiger BedarfDie Behandlung verursacht einen einmaligen und keinen regelmäßig wiederkehrenden Bedarf.
- 2erfülltAußergewöhnlich hoher BedarfDie ungedeckten Kosten betragen das Vierfache des monatlichen Unterhalts und sind damit außergewöhnlich hoch.
- 3erfülltFehlende Vorhersehbarkeit und EinplanbarkeitDer überraschende Behandlungsbedarf konnte bei den laufenden Unterhaltszahlungen nicht eingeplant werden.
Lea erhält von ihrem Vater monatlich 600 Euro Unterhalt. Für 1eine einmalige medizinisch notwendige Zahnbehandlung fallen 22.400 Euro an, die weder ihre Krankenversicherung noch andere Stellen ersetzen. Behandlungstermin und Kosten waren ihr schon zwei Jahre zuvor bekannt. Von den monatlichen Zahlungen konnte sie jeweils 100 Euro zurücklegen, ohne ihren sonstigen angemessenen Lebensbedarf einzuschränken.
Trifft „Sonderbedarf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnregelmäßiger BedarfDie Behandlung verursacht einen einmaligen und keinen regelmäßig wiederkehrenden Bedarf.
- 2erfülltAußergewöhnlich hoher BedarfDie ungedeckten Kosten betragen das Vierfache des monatlichen Unterhalts und sind damit außergewöhnlich hoch.
- 3fehltFehlende Vorhersehbarkeit und EinplanbarkeitBehandlung und Kosten waren lange vorher bekannt und konnten durch Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden.
Typische Fehler
FehlerRegelmäßig anfallendes Schulgeld wird allein wegen seiner Höhe als Sonderbedarf behandelt.
RichtigDie Höhe allein reicht nicht aus; der Bedarf muss auch unregelmäßig auftreten.
FehlerSonderbedarf wird unabhängig vom Zeitablauf ohne vorherigen Verzug oder Rechtshängigkeit rückwirkend verlangt.
RichtigNach Ablauf eines Jahres seit der Entstehung ist die rückwirkende Geltendmachung nur möglich, wenn innerhalb dieses Jahres Verzug oder Rechtshängigkeit eingetreten ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema