Definitionen
Sittengesetz
Art. 2 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDas Sittengesetz im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG bezeichnet die ungeschriebenen sittlichen Normen und Wertvorstellungen, die in der Gesellschaft als verbindlich anerkannt sind und die freie Entfaltung der Persönlichkeit als Schranke begrenzen; es umfasst die allgemeinen moralischen Grundsätze, die das Zusammenleben der Menschen regeln und von der Rechtsgemeinschaft als bindend empfunden werden.
Eine persönliche Moralüberzeugung allein genügt nicht als gesellschaftlich verbindlicher Maßstab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora meint, man solle einen trauernden Menschen nicht aus Freude an dessen Kummer verspotten. 1Sie beruft sich auf eine ungeschriebene moralische Regel. 2In der Gesellschaft wird diese Regel unabhängig von persönlichen Überzeugungen als Pflicht gegenüber anderen angesehen.
Trifft „Sittengesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUngeschriebene sittliche Norm oder WertvorstellungDie Forderung betrifft einen ungeschriebenen sittlichen Maßstab für den Umgang mit anderen.
- 2erfülltGesellschaftliche Anerkennung als verbindlichDie Regel wird nicht nur persönlich befürwortet, sondern gesellschaftlich als verpflichtend anerkannt.
Nora meint, jeder solle aus Mitgefühl für Tiere jeden Sonntag seinen gesamten Wochenlohn an ein Tierheim spenden. 1Sie beruft sich auf eine ungeschriebene moralische Regel. Nur Nora hält diese Spende für eine Pflicht; in der Gesellschaft wird sie nicht als allgemeine Verpflichtung angesehen.
Trifft „Sittengesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUngeschriebene sittliche Norm oder WertvorstellungNoras Forderung beruht auf einer ungeschriebenen moralischen Wertvorstellung zum Schutz von Tieren.
- 2fehltGesellschaftliche Anerkennung als verbindlichDie behauptete Spendenpflicht wird nur von Nora, nicht aber gesellschaftlich als verbindlich anerkannt.
Typische Fehler
FehlerAus einer verbreiteten Gewohnheit ohne Weiteres eine verbindliche sittliche Regel ableiten.
RichtigEntscheidend ist nicht die Häufigkeit eines Verhaltens, sondern die Anerkennung der zugrunde liegenden Regel als sittlich verbindlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema