Definitionen
Sofortige Vollziehung
§ 80 Abs. 2, 3 VwGO · Öffentliches RechtDie sofortige Vollziehung bedeutet für einen Verwaltungsakt, dass Widerspruch oder Anfechtungsklage kraft Gesetzes oder aufgrund besonderer behördlicher Anordnung ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung entfalten, sodass er trotz eingelegten Rechtsbehelfs sofort vollziehbar bleibt. Die behördliche Anordnung setzt ein besonderes öffentliches Interesse oder ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten voraus und ist grundsätzlich schriftlich und einzelfallbezogen zu begründen. Eine besondere Begründung ist entbehrlich, wenn die Behörde wegen Gefahr im Verzug im öffentlichen Interesse vorsorglich eine ausdrücklich als solche bezeichnete Notstandsmaßnahme trifft.
Ein eingelegter Rechtsbehelf verhindert bei sofortiger Vollziehung für sich genommen nicht den Vollzug.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Gewerbeamt untersagt einem Gebrauchtwagenhändler den Betrieb, nachdem er mehrfach Käufer durch manipulierte Kilometerstände getäuscht hat. 2In demselben Schreiben bestimmt es ausdrücklich, dass die Schließung auch während eines Widerspruchsverfahrens durchgesetzt werden darf. Schriftlich erklärt es dazu, der Händler setze seine Täuschungen fort und gefährde deshalb täglich weitere Käufer. Der Händler legt Widerspruch ein.
Trifft „Sofortige Vollziehung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsakt als Gegenstand des RechtsbehelfsDie verbindliche Betriebsuntersagung des Gewerbeamts ist ein Verwaltungsakt.
- 2erfülltGesetzlicher oder besonders behördlich angeordneter Ausschluss der aufschiebenden WirkungDas zuständige Gewerbeamt ordnet die sofortige Durchsetzung besonders an und begründet das besondere öffentliche Interesse schriftlich mit der fortdauernden Gefahr weiterer Täuschungen.
1Das Gewerbeamt untersagt einem Gebrauchtwagenhändler den Betrieb, nachdem er mehrfach Käufer durch manipulierte Kilometerstände getäuscht hat. Es ordnet nicht an, dass die Schließung trotz eines Widerspruchs durchgesetzt werden darf. Der Händler legt Widerspruch ein.
Trifft „Sofortige Vollziehung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwaltungsakt als Gegenstand des RechtsbehelfsDie verbindliche Betriebsuntersagung des Gewerbeamts ist ein Verwaltungsakt.
- 2fehltGesetzlicher oder besonders behördlich angeordneter Ausschluss der aufschiebenden WirkungBei dieser Gewerbeuntersagung greift kein gesetzlicher Ausschluss ein, und das Gewerbeamt hat auch keine besondere Anordnung getroffen.
Typische Fehler
FehlerDie behördliche Anordnung wird ausschließlich bei einem besonderen öffentlichen Interesse für möglich gehalten.
RichtigAuch ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten kann die behördliche Anordnung tragen.
FehlerEine pauschale Berufung auf das öffentliche Interesse wird als ausreichende Begründung angesehen.
RichtigGrundsätzlich muss die Behörde schriftlich anhand des Einzelfalls erklären, warum gerade der sofortige Vollzug erforderlich ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata