Definitionen
Solange-Vorbehalt
Art. 23 GG · Öffentliches RechtDer Solange-Vorbehalt bezeichnet die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Doktrin, nach der es die Vereinbarkeit von sekundärem Unionsrecht mit den Grundrechten des Grundgesetzes solange nicht überprüft, wie die Europäische Union einen wirksamen Grundrechtsschutz gewährleistet, der dem des Grundgesetzes im Wesentlichen gleichzuachten ist (Solange II); umgekehrt behält sich das BVerfG eine Kontrolle solange vor, wie ein vergleichbarer Grundrechtsstandard auf Unionsebene nicht gesichert ist (Solange I).
Gleichwertiger Grundrechtsschutz verlangt keine identische Ausgestaltung der Grundrechtsordnungen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine EU-Verordnung schreibt Unternehmen unmittelbar vor, Geschäftsunterlagen ausschließlich digital aufzubewahren. 2Die Unternehmerin Mira bittet das Bundesverfassungsgericht, diese Vorgabe an ihrer im Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit zu messen. 3Für den Grundrechtsschutz und die gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten in der Union gilt die heutige Rechtslage.
Trifft „Solange-Vorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSekundäres Unionsrecht als KontrollgegenstandDie angegriffene Vorgabe stammt unmittelbar aus einer Verordnung der Union und damit aus sekundärem Unionsrecht.
- 2erfülltGrundrechte des Grundgesetzes als KontrollmaßstabMira verlangt eine Kontrolle anhand eines deutschen Grundrechts.
- 3erfülltWirksamer, im Wesentlichen gleichwertiger Grundrechtsschutz in der UnionDas heutige unionsrechtliche Schutzsystem gewährleistet grundsätzlich den erforderlichen gleichwertigen Grundrechtsschutz.
Eine EU-Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Wahl zwischen Papierform und digitaler Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Deutschland schreibt durch ein eigenes Gesetz die digitale Aufbewahrung vor und nutzt dabei diesen Entscheidungsspielraum. 2Die Unternehmerin Mira bittet das Bundesverfassungsgericht, allein diese deutsche Vorgabe an ihrer im Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit zu messen. 3Für den Grundrechtsschutz und die gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten in der Union gilt die heutige Rechtslage.
Trifft „Solange-Vorbehalt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltSekundäres Unionsrecht als KontrollgegenstandAngegriffen wird nur die eigenständige deutsche Entscheidung innerhalb des unionsrechtlich eröffneten Spielraums.
- 2erfülltGrundrechte des Grundgesetzes als KontrollmaßstabMira verlangt auch hier eine Kontrolle anhand eines deutschen Grundrechts.
- 3erfülltWirksamer, im Wesentlichen gleichwertiger Grundrechtsschutz in der UnionDas erforderliche unionsrechtliche Schutzniveau besteht, entzieht die eigenständige deutsche Regelung aber nicht der Kontrolle anhand deutscher Grundrechte.
Typische Fehler
FehlerBereits einen einzelnen Grundrechtsverstoß für die Wiederaufnahme der Kontrolle anhand deutscher Grundrechte ausreichen lassen.
RichtigEntscheidend ist ein generelles Absinken des unionsrechtlichen Grundrechtsschutzes unter das erforderliche Niveau; ein einzelner Verstoß genügt nicht.
FehlerDie Nichtausübung der Kontrolle als endgültigen Verzicht auf die Kontrolle anhand deutscher Grundrechte verstehen.
RichtigDas Bundesverfassungsgericht behält die Kontrolle für den Fall vor, dass auf Unionsebene kein vergleichbarer Grundrechtsstandard mehr gesichert ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema