Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Sollzinssatz

§ 489 Abs. 5 BGB · Zivilrecht

Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird und der die reine Zinsbelastung ohne sonstige Kosten ausdrückt.

Merksatz

Ob zusätzliche Kreditkosten anfallen, lässt sich aus dem Sollzinssatz allein nicht erkennen.

Sollzinssatz oder effektiver Jahreszins?Links steht die reine Verzinsung, rechts die weitergehende Kostenquote des Kredits.
Sollzinssatz
Effektiver Jahreszins
Kostenumfang
Nur die Zinsbelastung.
Zinsen und gesetzlich einzubeziehende weitere Kreditkosten.
Berechnungsweise
Jahresbezogener Prozentsatz auf den genutzten Darlehensbetrag.
Jahresbezogene Kostenquote unter Berücksichtigung der Zahlungszeitpunkte.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Firma erhält für ein Jahr 10.000 Euro und nutzt den gesamten Betrag. Im Vertrag ist für dieses Jahr ein fester Satz von 5 Prozent auf die genutzten 10.000 Euro vereinbart. Diese Prozentzahl erfasst nur Zinsen und keine anderen Kosten.

Trifft „Sollzinssatz“ hier zu?

„Sollzinssatz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gebundener oder veränderlicher periodischer Prozentsatz
    Für die einjährige Laufzeit ist eine feste Prozentzahl vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Jahresbezug auf das tatsächlich genutzte Darlehen
    Der Satz bezieht sich auf ein Jahr und auf den vollständig genutzten Darlehensbetrag.
    erfüllt
  3. 3
    Nur Zinsbelastung, keine weiteren Kosten
    Die Prozentzahl enthält ausschließlich die Vergütung für die Kapitalnutzung.
    erfüllt
BFall B

Eine Firma erhält für ein Jahr 10.000 Euro und nutzt den gesamten Betrag. Am Jahresende zahlt sie den Kredit zurück und entrichtet 500 Euro Zinsen sowie 100 Euro an einen von ihr beauftragten Kreditvermittler. Die Firma und der Kreditgeber halten im Vertrag für diese beiden Zahlungen eine feste jährliche Kostenquote von 6 Prozent auf die genutzten 10.000 Euro fest.

Trifft „Sollzinssatz“ hier zu?

„Sollzinssatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nur Zinsbelastung, keine weiteren Kosten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gebundener oder veränderlicher periodischer Prozentsatz
    Die betrachtete Kostenquote ist als feste jährliche Prozentzahl vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Jahresbezug auf das tatsächlich genutzte Darlehen
    Die Quote wird jährlich auf den tatsächlich genutzten Darlehensbetrag bezogen.
    erfüllt
  3. 3
    Nur Zinsbelastung, keine weiteren Kosten
    Die betrachtete Quote enthält neben den Zinsen auch die Vermittlungskosten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Sollzinssatz wird mit dem effektiven Jahreszins gleichgesetzt.

RichtigDer Sollzinssatz beschreibt nur die Zinsbelastung und schließt zusätzliche Kreditkosten nicht ein.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem nur teilweise abgerufenen Darlehen wird der Sollzinssatz auf die gesamte zugesagte Summe angewendet.

RichtigFür diese Verzinsung ist der tatsächlich genutzte Darlehensbetrag maßgeblich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.