Definitionen
Sollzinssatz
§ 489 Abs. 5 BGB · ZivilrechtDer Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird und der die reine Zinsbelastung ohne sonstige Kosten ausdrückt.
Ob zusätzliche Kreditkosten anfallen, lässt sich aus dem Sollzinssatz allein nicht erkennen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Firma erhält für ein Jahr 10.000 Euro und nutzt den gesamten Betrag. Im Vertrag ist für dieses Jahr ein fester Satz von 5 Prozent auf die genutzten 10.000 Euro vereinbart. Diese Prozentzahl erfasst nur Zinsen und keine anderen Kosten.
Trifft „Sollzinssatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGebundener oder veränderlicher periodischer ProzentsatzFür die einjährige Laufzeit ist eine feste Prozentzahl vereinbart.
- 2erfülltJahresbezug auf das tatsächlich genutzte DarlehenDer Satz bezieht sich auf ein Jahr und auf den vollständig genutzten Darlehensbetrag.
- 3erfülltNur Zinsbelastung, keine weiteren KostenDie Prozentzahl enthält ausschließlich die Vergütung für die Kapitalnutzung.
Eine Firma erhält für ein Jahr 10.000 Euro und nutzt den gesamten Betrag. Am Jahresende zahlt sie den Kredit zurück und entrichtet 500 Euro Zinsen sowie 100 Euro an einen von ihr beauftragten Kreditvermittler. Die Firma und der Kreditgeber halten im Vertrag für diese beiden Zahlungen eine feste jährliche Kostenquote von 6 Prozent auf die genutzten 10.000 Euro fest.
Trifft „Sollzinssatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGebundener oder veränderlicher periodischer ProzentsatzDie betrachtete Kostenquote ist als feste jährliche Prozentzahl vereinbart.
- 2erfülltJahresbezug auf das tatsächlich genutzte DarlehenDie Quote wird jährlich auf den tatsächlich genutzten Darlehensbetrag bezogen.
- 3fehltNur Zinsbelastung, keine weiteren KostenDie betrachtete Quote enthält neben den Zinsen auch die Vermittlungskosten.
Typische Fehler
FehlerDer Sollzinssatz wird mit dem effektiven Jahreszins gleichgesetzt.
RichtigDer Sollzinssatz beschreibt nur die Zinsbelastung und schließt zusätzliche Kreditkosten nicht ein.
FehlerBei einem nur teilweise abgerufenen Darlehen wird der Sollzinssatz auf die gesamte zugesagte Summe angewendet.
RichtigFür diese Verzinsung ist der tatsächlich genutzte Darlehensbetrag maßgeblich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema