Definitionen
Schriftformerfordernis bei Mietverträgen über längere Zeit
§ 550 BGB · ZivilrechtEin Wohnraummietvertrag unterliegt der Schriftform nach § 126 BGB, wenn er durch Befristung oder Ausschluss der ordentlichen Kündigung eine Bindung von mehr als einem Jahr vorsieht; bei Mietverträgen über Grundstücke und Räume, die keine Wohnräume sind, genügt nach § 578 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB die Textform. Bei einem Formmangel bleibt der Vertrag wirksam, wird aber als unbefristet behandelt. Er kann dann durch ordentliche Kündigung frühestens mit Ablauf des ersten Jahres seit Überlassung der Mietsache beendet werden; die sonstigen gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen bleiben zu beachten.
Maßgeblich ist die vertragliche Bindung über ein Jahr, nicht die tatsächliche Mietdauer.
- Tag 0WohnungsüberlassungDie Wohnung wird dem Mieter zur Nutzung überlassen; hier beginnt die einjährige Mindestbindung.
- Ablauf des ersten JahresFrühester BeendigungsterminEin Ende durch ordentliche Kündigung ist ab jetzt unter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
- Wohnungsüberlassung Die Wohnung wird dem Mieter zur Nutzung überlassen; hier beginnt die einjährige Mindestbindung.
- Frühester Beendigungstermin Ein Ende durch ordentliche Kündigung ist ab jetzt unter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna und Ben vereinbaren mündlich, dass Anna Bens Wohnung zum Wohnen für monatlich 800 Euro mietet. 2Sie handeln aus, dass keiner von ihnen den Vertrag in den ersten zwei Jahren regulär kündigen darf.
Trifft „Schriftformerfordernis bei Mietverträgen über längere Zeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWohnraummietvertragDie Wohnung wird gegen Entgelt zu Wohnzwecken vermietet.
- 2erfülltVertragliche Bindung für mehr als ein JahrDer vereinbarte beiderseitige Ausschluss der ordentlichen Kündigung soll beide Parteien für zwei Jahre binden.
1Anna und Ben vereinbaren mündlich, dass Anna Bens Wohnung zum Wohnen für monatlich 800 Euro mietet. Eine feste Laufzeit oder einen Ausschluss der regulären Kündigung vereinbaren sie nicht.
Trifft „Schriftformerfordernis bei Mietverträgen über längere Zeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWohnraummietvertragDie Wohnung wird gegen Entgelt zu Wohnzwecken vermietet.
- 2fehltVertragliche Bindung für mehr als ein JahrOhne Befristung und ohne Kündigungsausschluss sieht der Vertrag keine Bindung von mehr als einem Jahr vor.
Typische Fehler
FehlerDer langfristige Wohnraummietvertrag wird wegen fehlender Schriftform für nichtig gehalten.
RichtigDer Formmangel führt nicht zur Nichtigkeit; der Vertrag wird als unbefristet behandelt.
FehlerDie Kündigungserklärung wird erst ein Jahr nach Wohnungsüberlassung für zulässig gehalten.
RichtigDie Kündigung kann bereits vorher erklärt werden; das Mietverhältnis darf dadurch aber frühestens mit Ablauf des ersten Jahres seit Wohnungsüberlassung enden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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