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Schriftformerfordernis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 623 BGB · Zivilrecht

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ist eine eigenhändige Namensunterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen des Ausstellers erforderlich; die Schriftform kann auch durch notarielle Beurkundung ersetzt werden.

Merksatz

Der klare Beendigungswille allein ersetzt bei Kündigung und Auflösungsvertrag nicht die vorgeschriebene Form.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Geschäftsführerin einer GmbH erklärt in einem Brief an eine dort beschäftigte Arbeitnehmerin, dass sie deren Arbeitsverhältnis beendet. 2Sie unterschreibt den ausgedruckten Brief eigenhändig mit ihrem Namen. 3Anschließend übergibt sie der Arbeitnehmerin dieses Papier im Original.

Trifft „Schriftformerfordernis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ hier zu?

„Schriftformerfordernis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kündigung oder Auflösungsvertrag über ein Arbeitsverhältnis
    Die Geschäftsführerin erklärt für die Arbeitgeberin eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
    erfüllt
  2. 2
    Wahrung der Schriftform oder zulässiger Formersatz
    Der Brief trägt die erforderliche eigenhändige Namensunterschrift.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Ersetzung durch elektronische Form
    Der Arbeitnehmerin wird das unterschriebene Original übergeben, nicht lediglich eine elektronische Erklärung.
    erfüllt
BFall B

1Die Geschäftsführerin einer GmbH erklärt einer dort beschäftigten Arbeitnehmerin im persönlichen Gespräch, dass sie das Arbeitsverhältnis beendet. Sie erklärt dies ausschließlich mündlich, 3ohne ein Papier zu überreichen oder eine elektronische Nachricht zu versenden.

Trifft „Schriftformerfordernis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ hier zu?

„Schriftformerfordernis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wahrung der Schriftform oder zulässiger Formersatz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kündigung oder Auflösungsvertrag über ein Arbeitsverhältnis
    Die Erklärung ist auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet und damit eine Kündigung.
    erfüllt
  2. 2
    Wahrung der Schriftform oder zulässiger Formersatz
    Die ausschließlich mündliche Erklärung wahrt weder die Schriftform noch eine zulässige Ersatzform.
    fehlt
  3. 3
    Keine Ersetzung durch elektronische Form
    Die Erklärung erfolgt nicht elektronisch; daran scheitert sie hier nicht.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine ausschließlich elektronisch übermittelte Kündigung wird wegen ihrer qualifizierten elektronischen Signatur als formwirksam behandelt.

RichtigAuch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt bei Kündigung oder Auflösungsvertrag nicht die vorgeschriebene Schriftform.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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