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Sachen von bedeutendem Wert

§ 315c StGB · Strafrecht

Sachen von bedeutendem Wert sind nach der Rechtsprechung solche, deren Sachwert nach objektiven Maßstäben mindestens 750 Euro beträgt, wobei es auf den Verkehrswert der Sache im Tatzeitpunkt ankommt.

Merksatz

Für die Wertgrenze zählt der objektive Sachwert, nicht die persönliche Bedeutung für den Eigentümer.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat ihr Fahrrad am Straßenrand abgestellt. Ben fährt mit seinem Auto wegen starker Trunkenheit auf den Gehweg und verfehlt das Fahrrad nur durch einen zufälligen Lenkausschlag um wenige Zentimeter. Das Fahrrad hat am Tag der Fahrt auf dem Gebrauchtmarkt einen Wert von 750 Euro. Bei einem Zusammenstoß wäre es vollständig zerstört worden.

Trifft „Sachen von bedeutendem Wert“ hier zu?

„Sachen von bedeutendem Wert“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiver Sachwert von mindestens 750 Euro
    Der objektive Marktwert erreicht genau die erforderliche Untergrenze.
    erfüllt
  2. 2
    Verkehrswert im Tatzeitpunkt maßgeblich
    Die Bewertung bezieht sich auf den Marktwert zur Zeit der gefährlichen Fahrt.
    erfüllt
BFall B

Anna hat ihr Fahrrad am Straßenrand abgestellt. Ben fährt mit seinem Auto wegen starker Trunkenheit auf den Gehweg und verfehlt das Fahrrad nur durch einen zufälligen Lenkausschlag um wenige Zentimeter. Das Fahrrad hat 2am Tag der Fahrt auf dem Gebrauchtmarkt einen Wert von 400 Euro. Bei einem Zusammenstoß wäre es vollständig zerstört worden.

Trifft „Sachen von bedeutendem Wert“ hier zu?

„Sachen von bedeutendem Wert“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektiver Sachwert von mindestens 750 Euro

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektiver Sachwert von mindestens 750 Euro
    Der objektive Marktwert von 400 Euro unterschreitet die erforderliche Untergrenze.
    fehlt
  2. 2
    Verkehrswert im Tatzeitpunkt maßgeblich
    Die Bewertung bezieht sich auf den Marktwert zur Zeit der gefährlichen Fahrt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer ursprüngliche Neupreis wird ohne Weiteres als maßgeblicher Sachwert angesetzt.

RichtigEntscheidend ist der Marktwert bei der Tat; dieser kann durch Alter und Abnutzung unter dem Neupreis liegen.

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