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Sachkunde/Unterrichtungsnachweis (IHK)

§ 34a GewO i.V.m. §§ 4, 9 BewachV · Öffentliches Recht

Der Sachkundenachweis (IHK) bzw. Unterrichtungsnachweis ist der durch die Industrie- und Handelskammer ausgestellte Nachweis, dass eine im Bewachungsgewerbe tätige Person eine Sachkundeprüfung bestanden oder eine Unterrichtung von mindestens 40 Unterrichtsstunden vollständig absolviert und deren Inhalte verstanden hat. Für gewöhnliche Bewachungsaufgaben genügt grundsätzlich die Unterrichtung; für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes und die besonderen Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO ist grundsätzlich Sachkunde erforderlich, wobei anerkannte andere Qualifikationsnachweise berücksichtigt werden. Die Nachweise betreffen die fachliche Qualifikation, während die gewerberechtliche Zuverlässigkeit gesondert zu prüfen ist.

Merksatz

Unterrichtung und Sachkundeprüfung belegen fachliche Qualifikation, ersetzen aber keine Zuverlässigkeitsprüfung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea soll nachts das geschlossene Lager eines fremden Unternehmens bewachen. 2Bei der Industrie- und Handelskammer hat sie alle 40 Unterrichtsstunden zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Bewachung besucht. Durch ihre Antworten auf die Verständnisfragen zeigt sie, dass sie die Inhalte verstanden hat. 1Die Industrie- und Handelskammer stellt ihr darüber eine Bescheinigung aus.

Trifft „Sachkunde/Unterrichtungsnachweis (IHK)“ hier zu?

„Sachkunde/Unterrichtungsnachweis (IHK)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausstellung durch die Industrie- und Handelskammer
    Die Bescheinigung stammt von der zuständigen Nachweisstelle.
    erfüllt
  2. 2
    Bestandene Sachkundeprüfung oder vollständige Unterrichtung mit Verständnis der Inhalte
    Lea hat die Unterrichtung vollständig besucht und ihr Verständnis der Inhalte gezeigt.
    erfüllt
BFall B

Tom soll nachts das geschlossene Lager eines fremden Unternehmens bewachen. Er hat bei der Industrie- und Handelskammer nur die ersten 20 von 40 Unterrichtsstunden zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Bewachung besucht und die übrigen Termine ausgelassen. 1Die Industrie- und Handelskammer stellt ihm ein Schreiben aus, das ausschließlich die Teilnahme an diesen 20 Stunden bestätigt. Eine Prüfung hat er nicht abgelegt.

Trifft „Sachkunde/Unterrichtungsnachweis (IHK)“ hier zu?

„Sachkunde/Unterrichtungsnachweis (IHK)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestandene Sachkundeprüfung oder vollständige Unterrichtung mit Verständnis der Inhalte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausstellung durch die Industrie- und Handelskammer
    Das vorgelegte Schreiben wurde von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Bestandene Sachkundeprüfung oder vollständige Unterrichtung mit Verständnis der Inhalte
    Tom hat weder die Unterrichtung vollständig absolviert noch eine Sachkundeprüfung bestanden.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür die Unterrichtungsbescheinigung wird allein die vollständige Anwesenheit für ausreichend gehalten.

RichtigDie vollständige Teilnahme reicht allein nicht; auch das Verständnis der Unterrichtsinhalte ist erforderlich.

Verwechslung

FehlerJede Bewachung an einer Gaststättentür wird als sachkundepflichtige Diskothekenbewachung eingeordnet.

RichtigDie besondere Sachkundepflicht für die Einlassbewachung betrifft gastgewerbliche Diskotheken, nicht unterschiedslos alle Gaststätten.

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