Definitionen
Der Sachkundenachweis (IHK) bzw. Unterrichtungsnachweis ist der durch die Industrie- und Handelskammer ausgestellte Nachweis, dass eine im Bewachungsgewerbe tätige Person eine Sachkundeprüfung bestanden oder eine Unterrichtung von mindestens 40 Unterrichtsstunden vollständig absolviert und deren Inhalte verstanden hat. Für gewöhnliche Bewachungsaufgaben genügt grundsätzlich die Unterrichtung; für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes und die besonderen Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO ist grundsätzlich Sachkunde erforderlich, wobei anerkannte andere Qualifikationsnachweise berücksichtigt werden. Die Nachweise betreffen die fachliche Qualifikation, während die gewerberechtliche Zuverlässigkeit gesondert zu prüfen ist.
Unterrichtung und Sachkundeprüfung belegen fachliche Qualifikation, ersetzen aber keine Zuverlässigkeitsprüfung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea soll nachts das geschlossene Lager eines fremden Unternehmens bewachen. 2Bei der Industrie- und Handelskammer hat sie alle 40 Unterrichtsstunden zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Bewachung besucht. Durch ihre Antworten auf die Verständnisfragen zeigt sie, dass sie die Inhalte verstanden hat. 1Die Industrie- und Handelskammer stellt ihr darüber eine Bescheinigung aus.
Trifft „Sachkunde/Unterrichtungsnachweis (IHK)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusstellung durch die Industrie- und HandelskammerDie Bescheinigung stammt von der zuständigen Nachweisstelle.
- 2erfülltBestandene Sachkundeprüfung oder vollständige Unterrichtung mit Verständnis der InhalteLea hat die Unterrichtung vollständig besucht und ihr Verständnis der Inhalte gezeigt.
Tom soll nachts das geschlossene Lager eines fremden Unternehmens bewachen. Er hat bei der Industrie- und Handelskammer nur die ersten 20 von 40 Unterrichtsstunden zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Bewachung besucht und die übrigen Termine ausgelassen. 1Die Industrie- und Handelskammer stellt ihm ein Schreiben aus, das ausschließlich die Teilnahme an diesen 20 Stunden bestätigt. Eine Prüfung hat er nicht abgelegt.
Trifft „Sachkunde/Unterrichtungsnachweis (IHK)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusstellung durch die Industrie- und HandelskammerDas vorgelegte Schreiben wurde von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
- 2fehltBestandene Sachkundeprüfung oder vollständige Unterrichtung mit Verständnis der InhalteTom hat weder die Unterrichtung vollständig absolviert noch eine Sachkundeprüfung bestanden.
Typische Fehler
FehlerFür die Unterrichtungsbescheinigung wird allein die vollständige Anwesenheit für ausreichend gehalten.
RichtigDie vollständige Teilnahme reicht allein nicht; auch das Verständnis der Unterrichtsinhalte ist erforderlich.
FehlerJede Bewachung an einer Gaststättentür wird als sachkundepflichtige Diskothekenbewachung eingeordnet.
RichtigDie besondere Sachkundepflicht für die Einlassbewachung betrifft gastgewerbliche Diskotheken, nicht unterschiedslos alle Gaststätten.